Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Amtsgericht Stadthagen
Enzer Straße 12
31655 Stadthagen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stephan Schildberg
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Amtsgericht Stadthagen Details
Von
Stephan Schildberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen [#204992]
Datum
4. Dezember 2020 18:08
An
Amtsgericht Stadthagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 12 31655 Stadthagen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stephan Schildberg Anfragenr: 204992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204992/ Postanschrift Stephan Schildberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Schildberg
Stephan Schildberg
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsg…
An Amtsgericht Stadthagen Details
Von
Stephan Schildberg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen [#204992]
Datum
18. Januar 2021 11:31
An
Amtsgericht Stadthagen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen“ vom 04.12.2020 (#204992) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Schildberg Anfragenr: 204992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204992/ Postanschrift Stephan Schildberg << Adresse entfernt >>

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Stephan Schildberg
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht …
An Amtsgericht Stadthagen Details
Von
Stephan Schildberg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen [#204992]
Datum
23. März 2021 16:38
An
Amtsgericht Stadthagen
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Amtsgericht Stadthagen Enzer Straße 1231655 Stadthagen“ vom 04.12.2020 (#204992) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Stephan Schildberg Anfragenr: 204992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204992/ Postanschrift Stephan Schildberg << Adresse entfernt >>