Energiebedarfsausweis für Gebäude: August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 7645731 Waltrop

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
August-Hermann-Francke-Schule
Hafenstraße 76
45731 Waltrop

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Reinhold Titzeck
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
Reinhold Titzeck
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 7645731 Waltrop [#198081]
Datum
28. September 2020 15:01
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 76 45731 Waltrop Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Titzeck Anfragenr: 198081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198081/ Postanschrift Reinhold Titzeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhold Titzeck
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter. Mit freundlich…
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 7645731 Waltrop [#198081] Poststelle
Datum
29. September 2020 11:50
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende E-Mail leite ich zuständigkeitshalber an Sie weiter. Mit freundlichen Grüßen
Reinhold Titzeck
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Augus…
An Kommunalverwaltung Recklinghausen Details
Von
Reinhold Titzeck
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 7645731 Waltrop [#198081] Poststelle [#198081]
Datum
6. November 2020 15:18
An
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: August-Hermann-Francke-Schule Hafenstraße 7645731 Waltrop“ vom 28.09.2020 (#198081) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Reinhold Titzeck Anfragenr: 198081 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198081/ Postanschrift Reinhold Titzeck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kommunalverwaltung Recklinghausen
Ihre Anfrage vom 28.09.2020 nach Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) zu Liegenschaften der Stad…
Von
Kommunalverwaltung Recklinghausen
Betreff
Ihre Anfrage vom 28.09.2020 nach Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) zu Liegenschaften der Stadt Waltrop
Datum
27. November 2020 07:38
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage vom 28.09.2020 nach Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) zur Liegenschaft August-Hermann-Francke-Schule, Hafenstr. 76, der Stadt Waltrop Sehr geehrter Herr Titzeck, Ihre Anfrage gemäß Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) zur städtischen Liegenschaft August-Hermann-Francke-Schule ist zwischenzeitlich bei der Stadt Waltrop eingegangen. Sie bitten in Ihrer E-Mail vom 28. September 2020 um Herausgabe des aktuellen Energiebedarfsausweises für die v.g. Liegenschaft und verweisen in diesem Zusammenhang auf die rechtlichen Aspekte der EnEV 2014. Seit dem 1. November 2020 gilt das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden - Gebäudeenergiegesetz - (GEG, 2020). Das Gebäudeenergiegesetz vereinheitlicht das Energiesparrecht für Gebäude. Es führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem modernen Gesetz zusammen. Die v.g. Gesetze sind mit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes außer Kraft getreten. Das neue Gebäudeenergiegesetz enthält u.a. die Anforderungen an die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen. Neu ist zum Beispiel, dass die sich aus dem Primärenergiebedarf oder dem Primärenergieverbrauch ergebenden Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes künftig zusätzlich in den Energieausweisen anzugeben sind. Damit enthält ein Energieausweis zusätzliche Informationen, die die Klimawirkung berücksichtigen. Die Stadt Waltrop ist derzeit mit der Sichtung der neuen gesetzlichen Regelungen befasst. Ferner werden im Hinblick auf den Klimaschutz und den neuen Maßgaben die energetischen Anforderungen im Gebäudebestand der Stadt Waltrop überprüft. Aufgrund von personellen Engpässen im zuständigen Bereich, wird dieses jedoch noch eine Zeit in Anspruch nehmen. Alsbald die neuen Energieausweise entsprechend der Regularien des Gebäudeenergiegesetzes vorliegen, werden diese nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben gemäß § 80 Abs. 6 GEG an einer exponierten Stelle für die Öffentlichkeit ausgehangen. Da wir Ihnen transparent einen aktuellen Gebäudeinformationsstand für die Liegenschaft August-Hermann-Francke-Schule zur Verfügung stellen möchten, bitten wir Sie um Geduld und verbleiben mit freundlichen Grüßen