Energiebedarfsausweis für Gebäude: Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-3610178 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Berliner Stadtbibliothek
Breite Straße 30-36
10178 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    2. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Daniel Rick
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund Details
Von
Daniel Rick
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-3610178 Berlin [#202759]
Datum
2. November 2020 23:36
An
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-36 10178 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Daniel Rick Anfragenr: 202759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202759/ Postanschrift Daniel Rick << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Daniel Rick

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund
Sehr geehrter Herr Rick, vielen Dank für Ihre Mail vom 2. November 2020, mit der Sie die Herausgabe des Energiebe…
Von
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-3610178 Berlin [#202759]
Datum
19. März 2021 11:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rick, vielen Dank für Ihre Mail vom 2. November 2020, mit der Sie die Herausgabe des Energiebedarfsausweis für Gebäude: Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-3610178 Berlin (#202759) erfragen. Aufgrund eines Büroversehens ist Ihre Mail seitens der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund leider unbeantwortet geblieben. Ihrem Antrag nach dem SächsUIG können wir in Bezug auf das Gebäude der Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-36 10178 Berlin nicht entsprechen. Nach § 3 Abs. 3 SächsUIG verfügt eine informationspflichtige Stelle nur dann über Umweltinformationen, wenn diese bei ihr vorhanden sind oder für sie bereitgehalten werden. Beide Voraussetzungen sind in Bezug auf das Gebäude der Berliner Stadtbibliothek Breite Straße 30-36 10178 Berlin nicht gegeben. Die Vertretung des Freistaates Sachsen ist rechtlich ein unselbständiger Teil der sächsischen Staatskanzlei und damit des Freistaates Sachsen und verfügt daher gerade nicht über Umweltinformationen von Gebäuden anderen Institutionen der Stadt Berlin. Ein Anspruch auf Weiterleitung Ihres Antrages nach § 4 Abs. 3 UIG besteht nicht. Gemäß § 1 Abs. 2 UIG beschränkt sich der Geltungsbereich des Gesetzes auf informationspflichtige Stellen des Bundes und der bundesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Bei einem weiter bestehenden Auskunftsinteresse Ihrerseits, wenden Sie sich bitte an den Betreiber des Objektes in der Breite Straße 30-36: Zentral- und Landesbibliothek Berlin (ZLB) Stiftung des öffentlichen Rechts Postfach 61 01 79 10922 Berlin Wir erlauben uns, Ihnen noch folgenden Link beizufügen: Kontaktinformationen zu einzelnen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie unter: https://www.zlb.de/ueber-uns/ueber-un... Mit freundlichen Grüßen