Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    1. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, I…
An Bezirksamt Eimsbüttel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
30. Oktober 2020 13:21
An
Bezirksamt Eimsbüttel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser“ vom 28.09.2020 (#198207) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198207/
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu I…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
AW: [EXTERN]- AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
2. November 2020 12:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGEXTERN-EnergiebedarfsausweisfrGebu.eml
6,8 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrags auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz (HmbUIG) beim Bezirksamt Eimsbüttel. Wir verweisen darauf, dass die Bibliothek des Instituts für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser in die Zuständigkeit der Universität Hamburg fällt. Dem Bezirksamt Eimsbüttel liegt daher kein Energiebedarfsausweis für das genannte Gebäude vor. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die zuständige Fachbehörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
An Technische Universität Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
4. November 2020 11:33
An
Technische Universität Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198207/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Technische Universität Hamburg
Az.: 972.13.20.07 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.11.2020 über die Ma…
Von
Technische Universität Hamburg
Betreff
Re: Fwd: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
4. November 2020 20:17
Status
Warte auf Antwort
Az.: 972.13.20.07 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 04.11.2020 über die Mailadresse präsident@tuhh.de, welche an mich zur Beantwortung weitergereicht wurde. Sie beantragen den Zugang zu Informationen nach dem Hamburgischen Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ihrem Anliegen kann von hier aus nicht weiter geholfen werden. Die Bibliothek des Instituts für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser fällt in die Zuständigkeit der Universität Hamburg. Der TUHH liegt daher kein Energiebedarfsausweis für das genannte Gebäude vor. Bitte richten Sie Ihre Anfrage an die zuständige Fachbehörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) bzw. direkt an die Universität Hamburg. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fo…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
5. November 2020 13:20
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198207/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, welche Informati…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
9. November 2020 09:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Auskunft darüber, welche Informationen wir Ihnen zur Verfügung stellen können und ob bzw. in welcher Höhe Gebühren erhoben werden, erhalten Sie in Kürze. Mit freundlichen Grüßen

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Bezirksamt Eimsbüttel
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 05.11.2020 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Universität Hamb…
Von
Bezirksamt Eimsbüttel
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bibliothek, Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser [#198207]
Datum
30. November 2020 14:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre Anfrage vom 05.11.2020 darf ich Ihnen mitteilen, dass der Universität Hamburg kein Energiebedarfsausweis vorliegt. Die Teilbibliothek Deutsche Gebärdensprache und das Institut für Deutsche Gebärdensprache und Kommunikation Gehörloser befinden sich in einem angemieteten Gebäude. Im Rahmen der Anmietung wurde kein Energiebedarfsausweis vorgelegt. Mit freundlichen Grüßen