Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bücherei Lauffen
Bahnhofstraße 50
74348 Lauffen am Neckar

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Günter Preuß
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
Günter Preuß
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
12. Oktober 2020 10:28
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 50 74348 Lauffen am Neckar Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Günter Preuß Anfragenr: 200504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200504/ Postanschrift Günter Preuß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Günter Preuß
Landratsamt Heilbronn
Ihre Nachricht ist beim Landratsamt Heilbronn eingegangen und wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit …
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
12. Oktober 2020 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Nachricht ist beim Landratsamt Heilbronn eingegangen und wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Heilbronn
Zuständigkeitshalber an Stadt Lauffen
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
12. Oktober 2020 11:35
Status
Warte auf Antwort
Zuständigkeitshalber an Stadt Lauffen
Stadt Lauffen am Neckar
Sehr geehrter Herr Preuß, beim Gebäude Bahnhofstr. 50 handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft mit Hausver…
Von
Stadt Lauffen am Neckar
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
20. Oktober 2020 17:28
Status
image001.png
42,8 KB


Sehr geehrter Herr Preuß, beim Gebäude Bahnhofstr. 50 handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft mit Hausverwaltung. Die Stadt ist hier nur mit der Teileinheit „Bücherei“ beteiligt. Einen Energieausweis speziell für die Bücherei gibt es deshalb leider nicht. Mit freundlichen Grüßen
Günter Preuß
Sehr geehrte<< Anrede >> Wo kann man dann den Energieausweis für das ganze Gebäude bekommen? Mit fre…
An Stadt Lauffen am Neckar Details
Von
Günter Preuß
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
20. Oktober 2020 18:10
An
Stadt Lauffen am Neckar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Wo kann man dann den Energieausweis für das ganze Gebäude bekommen? Mit freundlichen Grüßen Günter Preuß Anfragenr: 200504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200504/ Postanschrift Günter Preuß << Adresse entfernt >>

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Stadt Lauffen am Neckar
Sehr geehrter Herr Preuss, bei dem Objekt handelt es sich um kein öffentliches Gebäude. Die Stadt ist lediglich …
Von
Stadt Lauffen am Neckar
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bücherei Lauffen Bahnhofstraße 5074348 Lauffen am Neckar [#200504]
Datum
10. November 2020 17:30
Status
Sehr geehrter Herr Preuss, bei dem Objekt handelt es sich um kein öffentliches Gebäude. Die Stadt ist lediglich mit einer Teileinheit (Bücherei) Teil der Hauseigentümergemeinschaft. Ein Energieausweis liegt natürlich vor. Die Hausverwaltung (M+M, 74348 Lauffen a.N.) hat die Weiterleitung aus datenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen