Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung Brühler Str. 309A50968 Köln

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung
Brühler Str. 309A
50968 Köln

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Un…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung Brühler Str. 309A50968 Köln [#199749]
Datum
7. Oktober 2020 19:55
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung Brühler Str. 309A 50968 Köln Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199749/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karrierebera…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung Brühler Str. 309A50968 Köln [#199749]; hier: Übernahme der Bearbeitung
Datum
13. Oktober 2020 13:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: I 1.3 - Az 11-03-10 Betreff: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Referat II 1.4 Karriereberatung Brühler Str. 309A50968 Köln [#199749] hier: Übernahme der Bearbeitung Bezug: Antrag vom 7. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr an die Stadtverwaltung Köln gerichteter Antrag vom 7. Oktober 2020 (Bezug) wurde durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) am 12. Oktober 2020 übernommen und wird hier unter dem Aktenzeichen I 1.3 - Az 11-03-10 bearbeitet. Nach Abschluss der Bearbeitung Ihrer Anfrage erhalten Sie unaufgefordert weitere Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
Energiebedarfsausweis für Gebäude Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die mich über Umwege …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude
Datum
20. Oktober 2020 15:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail, die mich über Umwege erreichte. Ich bin der Behördenleiter des Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Köln. Ein Bundeswehr-Dienstleistungszentrum ist für die unmittelbare Betreuung und Versorgung der Streitkräfte und ziviler Dienststellen der Bundeswehr in personeller, finanzieller und materieller Hinsicht vor Ort zuständig. In meinem Zuständigkeitsbereich fällt auch das von Ihnen angesprochene Gebäude. Entsprechend des von Ihnen angeführten § 16 Absatz 3 sind für Gebäude mit mehr als 1000 Quadratmeter Nutzfläche (vgl. DIN 277), in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden, ab 1. Januar 2009 Energieausweise an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Das unter der genannten Adresse ansässige Regionale Karrierecenter der Bundeswehr Köln hat keinen öffentlichen Publikumsverkehr mehr, da das in Rede stehende Karriereberatungsbüro Köln bereits im März 2018 in die Gereonstr. 1-3 in 50670 Köln verlegt wurde. Somit entfällt für das Gebäude in der Brühler Str. 309A, 50968 Köln die Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Energiebedarfsausweises. Hinsichtlich des neuen Domizils steht der Eigentümer in der Verpflichtung, da das Karriereberatungsbüro nur Teile des Gebäudes nutzt und nur ein Mieter unter Vielen ist. Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine zufriedenstellende Auskunft geben. Selbstverständlich stehe ich für weitere Frage gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen