Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Bürgermeister-Wagner-Straße 1 99084 Erfurt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgeramt
Bürgermeister-Wagner-Straße 1
99084 Erfurt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Uwe Flurschütz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis au…
An Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt Details
Von
Uwe Flurschütz
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Bürgermeister-Wagner-Straße 1 << Adresse entfernt >> [#198401]
Datum
28. September 2020 23:50
An
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgeramt Bürgermeister-Wagner-Straße 1 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Flurschütz Anfragenr: 198401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198401/ Postanschrift Uwe Flurschütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Eingangsbestätigung Guten Tag, wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an die Ausländerbe…
Von
Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
28. September 2020 23:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an die Ausländerbehörde gewendet haben. Momentan haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen, sodass unsere Rückmeldung aktuell leider etwas länger dauern kann. Bitte schicken Sie uns keine zusätzliche E-Mail mit dem gleichen Anliegen, da es sonst zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Uwe Flurschütz
AW: Eingangsbestätigung [#198401] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energi…
An Ausländer- und Asylangelegenheiten in Erfurt Details
Von
Uwe Flurschütz
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#198401]
Datum
31. Oktober 2020 10:21
An
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Status
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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Bürgermeister-Wagner-Straße 1 99084 Erfurt“ vom 28.09.2020 (#198401) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Flurschütz Anfragenr: 198401 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198401/ Postanschrift Uwe Flurschütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Eingangsbestätigung Guten Tag, wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an die Ausländerbe…
Von
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Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Oktober 2020 10:21
Status
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Guten Tag, wir freuen uns sehr, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen per E-Mail an die Ausländerbehörde gewendet haben. Momentan haben wir ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen, sodass unsere Rückmeldung aktuell leider etwas länger dauern kann. Bitte schicken Sie uns keine zusätzliche E-Mail mit dem gleichen Anliegen, da es sonst zu weiteren Verzögerungen kommen wird. Aus diesem Grund bitten wir Sie um ein wenig Geduld. Vielen Dank für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen