Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Heerstraße Heerstraße 12-1414052 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgeramt Heerstraße
Heerstraße 12-14
14052 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Joern Kinzel
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
Joern Kinzel
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Heerstraße Heerstraße 12-1414052 Berlin [#200021]
Datum
9. Oktober 2020 13:53
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgeramt Heerstraße Heerstraße 12-14 14052 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Joern Kinzel Anfragenr: 200021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200021/ Postanschrift Joern Kinzel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Joern Kinzel
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrter Herr Kinzel, Ihre E-Mail vom 9. Oktober 2020 ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Sc…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Heerstraße Heerstraße 12-1414052 Berlin [#200021]
Datum
12. Oktober 2020 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Kinzel, Ihre E-Mail vom 9. Oktober 2020 ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingegangen. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt weitergeleitet, von dort wird eine Beantwortung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrter Herr Kinzel, es liegt kein Energieausweis zum von Ihnen angefragten Objekt vor. Es handelt sich um …
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: [LdB1: weiter an FM mdBu Auskunft] WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Heerstraße Heerstraße 12-1414052 Berlin [#200021]
Datum
13. Oktober 2020 16:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kinzel, es liegt kein Energieausweis zum von Ihnen angefragten Objekt vor. Es handelt sich um ein Baudenkmal (Obj.-Dok.-Nr.: 09040503) und fällt damit unter § 16 Abs. 5 Satz 2 der EnEV 2014. Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin ist nicht Gebäudeeigentümer sondern Mieter. Mit freundlichen Grüßen