Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgeramt
Nürnberger Straße 32
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An FQA Kreisfreie Stadt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
28. September 2020 20:14
An
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgeramt Nürnberger Straße 32 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin bis auf Weiteres nicht mehr erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anli…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Betreff
Automatic reply: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
28. September 2020 20:15
Status
Warte auf Antwort
ansbach-logo.jpg
12,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in ich bin bis auf Weiteres nicht mehr erreichbar. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen deshalb an Herrn Frosch ( Email: <<E-Mail-Adresse>>; Tel.: 0981/51-373). Vielen Dank! Ihre Email wird weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zuständigkeitshalber leite ich Ihre Anfrage an meinen…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
29. September 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
ansbach-logo.jpg
12,6 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Zuständigkeitshalber leite ich Ihre Anfrage an meinen Kollegen Herrn Heubeck, Bauamt/Hochbau, weiter, der sich gerne um Ihr Anliegen kümmern wird. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nür…
An FQA Kreisfreie Stadt Ansbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
30. Oktober 2020 21:15
An
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach“ vom 28.09.2020 (#198280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Vielen Dank für Ihre E-Mail! Leider erreichen Sie mich akutell nicht im Büro. Ihre Email wird an meinen Kollegen M…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
30. Oktober 2020 21:16
Status
Warte auf Antwort
Logo_Stadt_Ansbach___800_Jahre.jpg
29,8 KB


Vielen Dank für Ihre E-Mail! Leider erreichen Sie mich akutell nicht im Büro. Ihre Email wird an meinen Kollegen Martin Frosch weitergeleitet, der sich gerne um Ihre Angelegenheiten kümmern wiord. Freundliche Grüße
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Sehr geehrteAntragsteller/in zu "Energiebedarfsausweisen für Gebäude" kann das Sozialamt keine Auskunft…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Nürnberger Straße 3291522 Ansbach [#198280]
Datum
2. November 2020 07:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Logo_Stadt_Ansbach___800_Jahre.jpg
29,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu "Energiebedarfsausweisen für Gebäude" kann das Sozialamt keine Auskunft geben. Ihre Anfrage leite ich daher zuständigkeitshalber an das Baureferat der Stadt Ansbach weiter. Mit freundlichen Grüßen

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FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Anfrage Energieausweis Sehr geehrteAntragsteller/in Sie werden sicher Verständnis dafür zeigen, dass unsere Antwo…
Von
FQA Kreisfreie Stadt Ansbach
Betreff
Anfrage Energieausweis
Datum
2. November 2020 16:39
Status
Logo_Stadt_Ansbach___800_Jahre.jpg
29,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie werden sicher Verständnis dafür zeigen, dass unsere Antwort einige Tage länger gedauert hat, als Sie das normalerweise gewohnt sind. In der momentanen Pandemiephase gibt es innerhalb der Stadtverwaltung und gerade im Bereich Gebäudemanagement Aufgaben, die vorrangig erledigt werden müssen und keinen Aufschub dulden. Ich nehme mir aber trotzdem Zeit, Ihre Anfrage zu beantworten. Für das Bürgeramt gibt es keinen eigenen Energieausweis, da es sich hier nicht um ein Gebäude handelt sondern nur um ein einzelnes Amt im Gebäudekomplex des Verwaltungsgebäudes der Nürnberger Straße 32. Für dieses Gebäude existiert natürlich ein Energieausweis, der seit 2009 im Eingangsbereich öffentlich ausgehängt ist. Der Ausweise wurde zwischenzeitlich überabreitet und an die Sanierungsmaßnahme 2019 angepasst. Sie sehen also, dass die Stadt Ansbach ihrer Aushangpflicht für Energieausweise nachkommt, und das bereits seit 2009. Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Mit freundlichen Grüßen