Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgeramt Reinickendorf
Teichstraße 65
13407 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin [#200111]
Datum
9. Oktober 2020 19:02
An
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 65 13407 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200111/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Re…
An Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin [#200111]
Datum
21. Februar 2021 17:44
An
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin“ vom 09.10.2020 (#200111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 103 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200111/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Re…
An Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin [#200111]
Datum
21. August 2021 18:02
An
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin“ vom 09.10.2020 (#200111) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 284 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 200111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200111/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines Irrtums unsererseits, in der E-Mail-Adresse, erreicht Sie die unten stehende …
Von
Bezirksamt Reinickendorf von Berlin - Gesundheitsamt
Betreff
WG: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgeramt Reinickendorf Teichstraße 6513407 Berlin [#200111]
Datum
1. September 2021 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aufgrund eines Irrtums unsererseits, in der E-Mail-Adresse, erreicht Sie die unten stehende Mail erst heute. Wir bitten um Entschuldigung! Zu Ihrer gestellten Anfrage über FragedenStaat.de nach den Energiebedarfsausweisen kann gesagt werden, dass bis zum heutigen Tage (23.08.2021) Ihre Anfrage uns leider im Hause nicht bekannt war, daher herrscht etwas Irritation über die hier angegebene Fristüberschreitung von 284 Tagen. Nichtsdestotrotz beantworten wir gerne Ihre Anfrage zu den Energieausweisen zu den von Ihnen ausgewählten Liegenschaften -Bürgeramt - Teichstraße 65, 13407 Berlin -Arche - Romanshorner Weg 113, 13407 Berlin. Das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin ist nicht der Eigentümer der Einrichtung -Arche-, bitte wenden Sie sich direkt an den Träger dieser Einrichtung, dieser ist für die eventuell nötige Erstellung eines Energieausweises zuständig. Vielen Dank. In Bezug auf die Anfrage nach dem Energiebedarfsausweis für die Liegenschaft Teichstraße 65, möchte ich Ihnen folgendes mitteilen. Der Energieausweis für die Liegenschaft Teichstraße 65 hängt, wie es das aktuell gültige GEG verlangt, in den jeweiligen Eingangsbereichen der Häuser zu Ansicht aus. Gerne können Sie dort den Ausweis persönlich in Augenschein nehmen. Falls Sie noch Fragen zum Ausweis oder dessen Inhalt haben, können Sie diese gerne an den Energiemanager/ -beauftragten des Bezirksamts Reinickendorf von Berlin stellen. Mit freundlichen Grüßen