Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Bürgerbüro Hösbach
Rathausstraße 3
63768 Hösbach

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach [#199280]
Datum
3. Oktober 2020 10:09
An
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 3 63768 Hösbach Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Oktober 2020 10:14
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hö…
An Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach [#199280]
Datum
8. November 2020 18:59
An
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach“ vom 03.10.2020 (#199280) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199280 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199280/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben heute Ihr Anliegen vom Vorzimmer des 1. Bürgermeisters weitergeleitet beko…
Von
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach [#199280]
Datum
9. November 2020 12:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben heute Ihr Anliegen vom Vorzimmer des 1. Bürgermeisters weitergeleitet bekommen. Wir haben Ihre Anfrage an unseren Sachbearbeiter weitergeleitet. Dieser wird Ihnen in den nächsten Tagen die gewünschten Informationen über den "Energiebedarfsausweis für Gebäude" zur Verfügung stellen. Wir bitten die verzögerte Antwort zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Sehr geehrteAntragsteller/in der Markt Hösbach plant aktuell die energetische Sanierung des Rathauses in Hösbach.…
Von
Gemeinde Hösbach - Landkreis Aschaffenburg-
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Bürgerbüro Hösbach Rathausstraße 363768 Hösbach [#199280]
Datum
10. November 2020 09:02
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in der Markt Hösbach plant aktuell die energetische Sanierung des Rathauses in Hösbach. Die Maßnahmen sollen im nächsten Jahr ausgeführt werden. Hierbei werden die Fenster ausgetauscht, das Dach, einschließlich der Dämmung, erneuert sowie eine neue Heizungsanlage eingebaut. Im Zuge dieser Planung wird ein Energiebedarfsausweis erstellt. Sobald uns dieser vorliegt, werden wir Ihnen den Energiebedarfsausweis zur Verfügung stellen. Mit freundlichen Grüßen