Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Diözesanbibliothek
Überwasserkirchplatz 2
48143 Münster

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

René Teuber
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
René Teuber
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster [#201126]
Datum
18. Oktober 2020 20:32
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 2 48143 Münster Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201126/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen René Teuber
Kommunalverwaltung Münster
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital
Datum
20. Oktober 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
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11,9 KB
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1,3 KB


Sehr geehrter Herr Teuber, unter Bezugnahme auf Ihre Beantragungen der Herausgabe eines jeweils aktuellen Energiebedarfsausweises für die o. g. Gebäude teilen wir Ihnen gemäß § 4 Abs. 3 UIG mit, dass die hierfür zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg, Standort Dortmund, Dezernat 64, ist und bitten Sie, Ihre Anfragen dorthin zu senden. Anschrift: Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Tel.: 02931/82-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Münster
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital
Datum
20. Oktober 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Teuber, unter Bezugnahme auf Ihre Beantragungen der Herausgabe eines jeweils aktuellen Energiebedarfsausweises für die o. g. Gebäude teilen wir Ihnen gemäß § 4 Abs. 3 UIG mit, dass die hierfür zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg, Standort Dortmund, Dezernat 64, ist und bitten Sie, Ihre Anfragen dorthin zu senden. Anschrift: Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Tel.: 02931/82-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Münster
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital Sehr geehr…
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital
Datum
20. Oktober 2020 16:07
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrter Herr Teuber, unter Bezugnahme auf Ihre Beantragungen der Herausgabe eines jeweils aktuellen Energiebedarfsausweises für die o. g. Gebäude teilen wir Ihnen gemäß § 4 Abs. 3 UIG mit, dass die hierfür zuständige Behörde die Bezirksregierung Arnsberg, Standort Dortmund, Dezernat 64, ist und bitten Sie, Ihre Anfragen dorthin zu senden. Anschrift: Goebenstraße 25, 44135 Dortmund Tel.: 02931/82-0 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
René Teuber
AW: Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital [#2011…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
René Teuber
Betreff
AW: Energiebedarfsausweise für Gebäude Bischöfliches Palais, Diözesanbibliothek und St.-Franziskus-Hospital [#201126]
Datum
19. April 2021 22:30
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster“ vom 18.10.2020 (#201126) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 150 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201126/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Teuber, mir wurde weitergeleitet, dass Sie eine Anfrage über Frag-den-Staat bezüglich eines En…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
„Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster“
Datum
21. April 2021 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Teuber, mir wurde weitergeleitet, dass Sie eine Anfrage über Frag-den-Staat bezüglich eines Energieausweises gestellt haben. Leider habe ich die Anfrage selbst nicht erhalten und sehe nur den Betreff, sodass ich ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keine Antwort geben kann. Wären Sie so freundlich und schicken mir Ihre Anfrage, dann schaue ich ob es unsere Zuständigkeit betrifft bzw. wie ich Ihnen weiterhelfen kann. Mit freundlichen Grüßen
René Teuber
Sehr << Anrede >> sehr gerne: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
René Teuber
Betreff
AW: „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster“ [#201126]
Datum
3. Mai 2021 14:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr gerne: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 2 48143 Münster Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen René Teuber Anfragenr: 201126 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201126/ Postanschrift René Teuber << Adresse entfernt >>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Teuber, bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Leider verstehe ich nicht genau, worum…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Diözesanbibliothek Überwasserkirchplatz 248143 Münster“ [#201126]
Datum
17. Mai 2021 07:08
Status
Sehr geehrter Herr Teuber, bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Leider verstehe ich nicht genau, worum es bei Ihrer Anfrage geht. Geht es um die Ausstellungspflicht von Energieausweisen nach §80 GEG? In dem Fall wenden Sie sich bitte zuerst an den Eigentümer des Gebäudes oder im nächsten Schritt an die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Wir sind ausschließlich für die Stichprobenhafte Kontrolle von Energieausweisen nach §99 GEG zuständig, sodass wir weder Energieausweise ausstellen können noch alle ausgestellten Energieausweise vorliegen haben. Lediglich die in die Stichprobenkontrolle fallenden Energieausweise werden uns von den Ausweisausstellern bereitgestellt. Eine Weitergabe dieser ist aber ebenfalls nicht vorgesehen und deshalb ausgeschlossen. Sollte sich Ihre Anfrage auf etwas anderes beziehen, stehe ich Ihnen weiterhin gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen