Energiebedarfsausweis für Gebäude: DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Anton Finger
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
Anton Finger
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen [#200230]
Datum
10. Oktober 2020 10:51
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anton Finger Anfragenr: 200230 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200230/ Postanschrift Anton Finger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anton Finger

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Kommunalverwaltung Ratingen
Sehr geehrter Herr Finger, zunächst möchte ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass wir Ihre Anfrage nicht f…
Von
Kommunalverwaltung Ratingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen [#200230]
Datum
19. November 2020 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Finger, zunächst möchte ich mich bei Ihnen dafür entschuldigen, dass wir Ihre Anfrage nicht fristgerecht beantwortet haben. In Ihrer Anfrage vom Samstag, 10. Oktober 2020 10:51 haben Sie sich auf eine „Pflicht zur Vorlage eines Energiebedarfsausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2“ berufen und die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für DumeklemmerHalle - Stadthalle Ratingen Ratingen beantragt. Außerdem haben Sie angegeben, dies sei ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 UIG NRW. Da sich aus der EnEV 2014 §16 Abs. 2 keine allgemeine Pflicht zur Herausgabe von Energieausweisen ableiten lässt, musste ich unser Rechtsamt zunächst um Prüfung bitten, ob ich nach UIG NGW Ihrem Ersuchen nachkommen darf. Nach Auskunft unsere Rechtsamtes besteht gemäß §2 Satz 1 UIG NRW ein Anspruch auf Übersendung des Energieausweises, so dass ich Ihnen diesen nun aushändigen kann. Sie haben in Ihrer Anfrage explizit nach einem Energiebedarfsausweis gefragt. Da für diese Liegenschaft kein Energiebedarfsausweis besteht, sende ich Ihnen deshalb den aktuell erstellten Aushang des Energieverbrauchsausweis zu dieser Liegenschaft. Sollten Sie Fragen haben melden Sie sich gerne bei mir. Mit freundlichen Grüßen