Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Erstaufnahmestelle für Asylsuchende
Bundesallee 171
Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin [#203157]
Datum
7. November 2020 21:33
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingeg…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin [#203157]
Datum
11. November 2020 14:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre o. g. E-Mail ist hier im Büro von Frau Bezirksstadträtin Schmitt-Schmelz eingegangen. Zuständigkeitshalber wurde Ihre Anfrage an die Abteilung Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt weitergeleitet, von dort wird eine Beantwortung erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegen uns entsprechende Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin [#203157]
Datum
16. November 2020 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider liegen uns entsprechende Informationen nicht vor. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmes…
An Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin [#203157]
Datum
14. Dezember 2020 10:22
An
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin“ vom 07.11.2020 (#203157) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Dr Karin Antragsteller/in Anfragenr: 203157 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203157/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits am 16.11.2020 mitgeteilt wurde, liegen uns diese Informationen nic…
Von
Bezirksamt Charlottenburg - Wilmersdorf
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Erstaufnahmestelle für Asylsuchende Bundesallee 171Berlin [#203157]
Datum
14. Dezember 2020 11:53
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie Ihnen bereits am 16.11.2020 mitgeteilt wurde, liegen uns diese Informationen nicht vor. Ich leite diese Mail in Kopie an das LAF weiter, die möglicherweise Auskunft geben können. Mit freundlichen Grüßen