Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eckernförde-Schleswig Bergstraße 5024340 Eckernförde

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Eckernförde-Schleswig
Bergstraße 50
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eckernförde-Schleswig Bergstraße 5024340 Eckernförde [#199111]
Datum
1. Oktober 2020 19:26
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Eckernförde-Schleswig Bergstraße 50 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 199111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199111/ Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Eckernförde-Schleswig Bergstraße 5024340 Eckernförde“ [#199111] [#199111]
Datum
7. November 2020 08:10
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199111/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der Frist keine Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 199111.pdf Anfragenr: 199111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199111/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 Der Bundesbeauft…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060
Datum
27. November 2020 16:24
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
843,2 KB
signature.asc
1,2 KB


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. # 25-715 II#0060 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage finden Sie mein Schreiben in oben bezeichneter Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111] Se…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
9. Dezember 2020 08:54
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/199111/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich innerhalb der Frist keine Antwort erhalten habe. Außerdem erklärte sich der BDSB für nicht zuständig und verweist auf den LDSB, obwohl die Anfrage unter dem UIG Bund läuft. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199111/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111] Se…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
10. Dezember 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111] Se…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
8. Januar 2021 16:21
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in urlaubsbedingt hat sich die Bearbeitung dieses Vorgangs etwas verzögert. Haben Sie hierzu inzwischen von dem Landrat eine Rückmeldung erhalten? Ansonsten werde ich dann zeitnah um Stellungnahme bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
29. Januar 2021 18:51
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrter Antragsteller/in Bisher habe ich keine Antwort erhalten. Vielen Dank im Voraus für Ihre Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199111 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199111/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111] Se…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
22. Februar 2021 11:43
Status
Sehr Antragsteller/in ich habe die angefragte Behörde nunmehr um Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Wenn ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111] Se…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Ihr Antrag auf Informationszugang beim Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde # 25-715 II#0060 [#199111]
Datum
26. Februar 2021 10:38
Status
Sehr Antragsteller/in inzwischen habe ich die Rückmeldung von der Behörde erhalten, dass dort der Vorgang nicht bekannt sei. Ich habe Ihre Fragdenstaat-Seite dorthin nochmal weiter geleitet, damit geprüft werden kann, woran das lag. Inhaltlich hat man mir jedoch Folgendes mitgeteilt: "Die bauaufsichtlichen Verfahren für das Stadtgebiet Eckernförde obliegen der Stadtverwaltung Eckernförde. Damit dürfte die Stadt Eckernförde der richtige Adressat des o.a. Auskunftsersuchens sein." Normalerweise kann dann die Behörde die Angelegenheit einfach weiter geben. Da sie dort jedoch nicht vorhanden war schlage ich zur Beschleunigung vor, dass Sie selber die Anfrage entsprechend an die o.g. Behörde weiterleiten. Mit freundlichen Grüßen