Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Schwarzenberg Karlsbader Straße 23 08340 Schwarzenberg/Erzgeb.

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Schwarzenberg
Karlsbader Straße 23
08340 Schwarzenberg/Erzgeb.

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Februar 2021
  • Frist
    24. März 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht…
An Landratsamt Erzgebirgskreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Schwarzenberg Karlsbader Straße 23 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. [#213322]
Datum
21. Februar 2021 11:23
An
Landratsamt Erzgebirgskreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Schwarzenberg Karlsbader Straße 23 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Erzgebirgskreis
Sehr Antragsteller/in zum angefragten Objekt liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde des Erzgebirgskreises kein Ene…
Von
Landratsamt Erzgebirgskreis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Schwarzenberg Karlsbader Straße 23 08340 Schwarzenberg/Erzgeb. [#213322]
Datum
26. Februar 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zum angefragten Objekt liegt der unteren Bauaufsichtsbehörde des Erzgebirgskreises kein Energiebedarfsausweis vor. Aufgrund dessen übersenden wir Ihre Anfrage dem Gebäudeeigentümer. Mit freundlichen Grüßen
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 Kampagne "Frag den Staat" - Anfrage Nr.: 213322 Antrag au…
Von
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Betreff
Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021
Datum
2. März 2021 09:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Kampagne "Frag den Staat" - Anfrage Nr.: 213322 Antrag auf Aktenauskunft nach §4 SächsUIG Energieausweis für das Gebäude "Finanzamt Schwarzenberg", Karlsbader Str. 23 in 08340 Schwarzenberg/ Erzgebirgskreis Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 Sehr [geschwärzt], mit E-Mail vom 21. Februar 2021 an das Landratsamt Erzgebirgskreis haben Sie gemäß § 4 SächsUIG Auskunft über bzw. Einsicht in den aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Finanzamt Schwarzenberg, Karlsbader Str. 23 in 08340 Schwarzenberg/ Erzgebirgskreis, beantragt. Das betreffende Gebäude steht in Eigentum und Nutzung des Freistaates Sachsen. Das Landratsamt hat Ihren Antrag deshalb zuständigkeitshalber an den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) weitergeleitet (Eingang in der SIB-Zentrale am 26.02.2021). Bei den von Ihnen genannten Informationen handelt es sich um Umweltinformationen nach § 3 Abs. 2 SächsUIG. Der SIB ist auch informationspflichtige Stelle i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 1 SächsUIG. Ein Auskunftsanspruch besteht insofern grundsätzlich im Rahmen der Verfügbarkeit entsprechender Informationen nach § 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 3 SächsUIG. Soweit Sie sich mit Ihrem Antrag auf § 16 Abs. 2 EnEV 2014 beziehen, weise ich darauf hin, dass diese Regelung die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für zum Verkauf stehende Gebäude betrifft. Das oben genannte Objekt ist ein Nichtwohngebäude in behördlicher Nutzung. Ein Verkauf des Objektes ist nicht vorgesehen. Grundlage für die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen für das Objekt Finanzamt Schwarzenberg ist deshalb § 16 Abs. 3 u. 4 i. V. m. § 17 Abs. 1 EnEV 2014. Für das o. g. Gebäude liegt kein aktueller Energiebedarfsausweis vor. Es wurde ein Energieausweis als Energieverbrauchsausweis gemäß § 17 Abs. 1 EnEV 2014 erstellt. Für den Fall, dass Sie (alternativ) die Übersendung des Energieverbrauchsausweises für das Gebäude Karlsbader Str. 23 in Schwarzenberg wünschen, bitte ich dies gesondert neu und unmittelbar bei uns zu beantragen. Kosten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Übermittlung dieser Information werden nach § 13 Absatz 2 Satz 2 des SächsUIG in diesem Fall nicht erhoben. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] STAATSBETRIEB SÄCHSISCHES IMMOBILIEN- UND BAUMANAGEMENT [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> | www.sib.sachsen.de<http://www.sib.sachsen.de> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre A…
An Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322]
Datum
3. März 2021 09:24
An
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Dann übermitteln Sie mir doch bitte alternativ den Energieverbrauchsausweis. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213322 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213322/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322] Sehr Antragsteller/in hiermit erhalten Sie, wunschge…
Von
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Betreff
AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322]
Datum
3. März 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit erhalten Sie, wunschgemäß auf Ihre Anfrage hin, den aktuell gültigen Energieverbrauchsausweis für das Gebäude "Finanzamt Schwarzenberg". Mit freundlichen Grüßen

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AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322] Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die schnelle …
An Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag (Anfrage Nr. 213322) vom 21.02.2021 [#213322]
Datum
3. März 2021 13:16
An
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], herzlichen Dank für die schnelle Rückmeldung! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 213322 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]