Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Syke Bgm.-Mävers-Straße 1528857 Syke

Anfrage an: Landkreis Diepholz

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Finanzamt Syke
Bgm.-Mävers-Straße 15
28857 Syke

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stefan Seltmann
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landkreis Diepholz Details
Von
Stefan Seltmann
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Syke Bgm.-Mävers-Straße 1528857 Syke [#200611]
Datum
12. Oktober 2020 18:58
An
Landkreis Diepholz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Finanzamt Syke Bgm.-Mävers-Straße 15 28857 Syke Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Seltmann Anfragenr: 200611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200611/ Postanschrift Stefan Seltmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Seltmann
Landkreis Diepholz
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber. Mit freundlichen Grüß…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Finanzamt Syke Bgm.-Mävers-Straße 1528857 Syke [#200611]
Datum
13. Oktober 2020 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, nachstehende Mail übersende ich Ihnen zuständigkeitshalber. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Diepholz
Energiebedarfsausweis Sehr geehrter Herr Seltmann, der aktuell gültige Energiebedarfsausweis für das Finanzamt S…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
Energiebedarfsausweis
Datum
22. Oktober 2020 17:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seltmann, der aktuell gültige Energiebedarfsausweis für das Finanzamt Syke Bgm.-Mävers-Str. 15 28857 Syke hängt in unserem Gebäude öffentlich aus. Sie können sich gerne den Aushang ansehen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seltmann
AW: Energiebedarfsausweis [#200611] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information über den…
An Landkreis Diepholz Details
Von
Stefan Seltmann
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis [#200611]
Datum
31. Oktober 2020 15:55
An
Landkreis Diepholz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Information über den Aushang des Energiebedarfsausweises in ihrem Hause. Aufgrund der Einschränkungen durch die Pandemie ist es derzeit nicht möglich den Aushang zur Kenntnis zu nehmen. Daher bitte ich sie, mir eine Mail mit dem Inhalt des Energiebedarfsausweises zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Stefan Seltmann Anfragenr: 200611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200611/ Postanschrift Stefan Seltmann << Adresse entfernt >>
Landkreis Diepholz
Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611] Sehr geehrter Herr Seltmann, von welchem Gebäude ist hier die Rede? Die Ve…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611]
Datum
31. Oktober 2020 16:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Seltmann, von welchem Gebäude ist hier die Rede? Die Verwaltungsgebäude des Landkreises sind für Besucher offen. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seltmann
AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611] Sehr geehrte<< Anrede >> ich hätte gerne den Energiebedar…
An Landkreis Diepholz Details
Von
Stefan Seltmann
Betreff
AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611]
Datum
31. Oktober 2020 16:52
An
Landkreis Diepholz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich hätte gerne den Energiebedarfsausweis des Finanzamtes in Syke. Wie jedoch am letzten Freitag in der Kreiszeitung zu lesen war, ist das Finanzamt in Syke ab Montag bedingt durch die Pandemie für die Öffentlicjhkeit geschlossen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Seltmann Anfragenr: 200611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200611/ Postanschrift Stefan Seltmann << Adresse entfernt >>
Landkreis Diepholz
Re: AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611] Hallo Herr Seltmann, das Finanzamt ist eine Landesbehörde. Setzen …
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
Re: AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611]
Datum
31. Oktober 2020 17:00
Status
Warte auf Antwort
Hallo Herr Seltmann, das Finanzamt ist eine Landesbehörde. Setzen Sie sich bitte direkt mit dieser Behörde in Verbindung. Mit freundlichen Grüßen
Stefan Seltmann
AW: Re: AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611] Sehr geehrte<< Anrede >> da das Finanzamt laut ei…
An Landkreis Diepholz Details
Von
Stefan Seltmann
Betreff
AW: Re: AW: Re: AW: Energiebedarfsausweis [#200611]
Datum
31. Oktober 2020 17:49
An
Landkreis Diepholz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da das Finanzamt laut einer Mitteilung in der Kreiszeitung ab Montag für die Öffentlichkeit geschlossen ist, bitte ich um einen Scan des Energiebedarfsausweis für das Finanzamt in Syke. Als Behörde mit einer gewissen Vorbildfunktion schlage ich auch vor, diesen Energiebedarfsausweis auch auf der Homepage vom Finanzamt zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Stefan Seltmann Anfragenr: 200611 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200611/ Postanschrift Stefan Seltmann << Adresse entfernt >>

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Landkreis Diepholz
Energiebedarfsausweis Sehr geehrter Herr Seltmann, Sie haben am 31.10.2020, 17:49 versucht eine E-Mail mit folgen…
Von
Landkreis Diepholz
Betreff
Energiebedarfsausweis
Datum
2. November 2020 08:38
Status
Sehr geehrter Herr Seltmann, Sie haben am 31.10.2020, 17:49 versucht eine E-Mail mit folgendem Betreff: Energiebedarsausweis an das Finanzamt Syke zu senden. Leider konnte diese jedoch nicht empfangen werden, da sie eine Internetadresse, einen Downloadlink oder MS-Office-Dokumente im Anhang enthält. Aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen werden solche E-Maileingänge momentan nicht empfangen. Ich möchte Sie bitten, das Finanzamt vorerst per Fax (Nr.:04242162-423) oder auf dem Postweg zu kontaktieren. Hilfsweise können Sie die E-Mail erneut - jedoch ohne jegliche Internetadresse/Hyperlinks im Inhalt (auch nicht bei den Absenderinformationen bzw. Signaturen) - senden, wobei etwaige MS-Office-Dokumente zuvor in PDF-Dateien umzuwandeln sind, sofern sie als Anhänge beigefügt werden sollen. Außerdem besteht die Möglichkeit, Ihr Anliegen über das Verfahren ELSTER (www.elster.de) zu übermitteln. Sie können über dieses Verfahren Einsprüche, Anträge auf Fristverlängerung, An- träge auf Anpassung der Vorauszahlungen, Änderung der Adresse, Änderung der Bankverbindung und sonstige Nachrichten an das Finanzamt übermitteln. Bitte beachten Sie, dass die erneute Übersendung - unabhängig vom Übertragungsweg - keine Rückwirkung entfaltet und, soweit Fristen gewahrt werden sollen, unter Umständen schnelles Handeln geboten ist. Für den Fall, dass eine fristwahrende Handlung nicht oder nicht mehr möglich sein sollte, kann ggf. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 110 der Abgabenordnung) gewährt werden; hierfür ist innerhalb eines Monats nach Zugang dieser Information ein entsprechender Antrag zu stellen und die Handlung - z. B. Einspruchseinlegung - zu wiederholen. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen