Energiebedarfsausweis für Gebäude: Fritz-Köhne-Schule Marckmannstraße 61 20539 Hamburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Fritz-Köhne-Schule
Marckmannstraße 61
20539 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir…
An Fritz-Köhne-Schule (Hamburg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Fritz-Köhne-Schule Marckmannstraße 61 20539 Hamburg [#236504]
Datum
30. Dezember 2021 19:58
An
Fritz-Köhne-Schule (Hamburg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Fritz-Köhne-Schule Marckmannstraße 61 20539 Hamburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236504 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236504/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Fritz-Köhne-Schule (Hamburg)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde z…
Von
Fritz-Köhne-Schule (Hamburg)
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Fritz-Köhne-Schule Marckmannstraße 61 20539 Hamburg [#236504]
Datum
10. Januar 2022 10:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) wurde zuständigkeitshalber an SBH|Schulbau Hamburg weitergeleitet und wird zur Zeit bearbeitet. Sobald ich eine Rückmeldung des hierfür zuständigen Fachbereichs erhalte, komme ich erneut auf Ihre Anfrage zurück. Sollte die Aktenauskunft gebührenpflichtig sein, werde ich Sie dies in einem Hinweis vorher gesondert mitteilen und dabei die Höhe der Kosten angeben. Mit freundlichen Grüßen

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Fritz-Köhne-Schule (Hamburg)
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 30. Dezember 2021 wurd…
Von
Fritz-Köhne-Schule (Hamburg)
Betreff
AW: [EXTERN]- Energiebedarfsausweis für Gebäude: Fritz-Köhne-Schule Marckmannstraße 61 20539 Hamburg [#236504]
Datum
12. Januar 2022 14:21
Status
Sehr geehrte(r) Frau/Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage nach dem Gebäudeenergiegesetz vom 30. Dezember 2021 wurde zuständigkeitshalber an SBH | Schulbau Hamburg weitergeleitet. Sie baten mit Verweis auf § 80 GEG um Vorlage eines aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Gebäude Fritz-Köhne-Schule, Marckmannstraße 61, 20539 Hamburg. Solche Ausweise werden i.d.R. nur erstellt, wenn ein neues Gebäude errichtet wird oder eine grundlegende energetische Sanierung stattfindet. Üblicherweise werden keine Energiebedarfsausweise im Bestand erstellt, um der gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Da weder der Standort Fritz-Köhne-Schule gerade neu errichtet oder grundlegend in der letzten Zeit energetisch saniert wurde, liegt ein solch von Ihnen geforderter Energiebedarfsausweis aktuell für den Standort nicht vor. Wir haben Ihren Antrag dahingehend ausgelegt, dass Sie den sog Energieverbrauchsausweis (mit dem Titel „Energieausweis“) sehen möchten, der üblicherweise in Gebäuden ausgehängt wird. Anliegend erhalten Sie daher wunschgemäß den Energieverbrauchsausweis (Energieausweis) für den Energiebedarfsausweises für das Gebäude Fritz-Köhne-Schule, Marckmannstraße 61, 20539 Hamburg. Mit freundlichen Grüßen