Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach

Anfrage an: Landkreis Saarlouis

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. September 2020
  • Frist
    3. November 2020
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Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem SUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
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Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
30. September 2020 09:16
An
Landkreis Saarlouis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-S…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
14. Dezember 2020 10:42
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach“ vom 30.09.2020 (#198755) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Saarlouis
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie uns erneut Ihre Anfrage. Gruß
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
14. Dezember 2020 13:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie uns erneut Ihre Anfrage. Gruß
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Antrag nach dem SUIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfl…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
5. August 2021 19:03
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SUIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Saarlouis
Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrem o.g. Auskunftsersuchen möchten wir Sie vorab darauf hinweisen, dass die Ihrers…
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
12. August 2021 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in bzgl. Ihrem o.g. Auskunftsersuchen möchten wir Sie vorab darauf hinweisen, dass die Ihrerseits offensichtlich begehrte "Herausgabe" des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Lebach mit Kosten verbunden sein wird. Gemäß § 9 SIFG i.V.m. § 5 SaarlGebG i.V.m. Nr. 455 Punkt 2.1 GebVerzV SL ist für die Herausgabe von Abschriften ein Gebührenrahmen von 15 € bis 125 € vorgesehen. Dies hat zur Folge, dass Ihre Anfrage bei antragsgemäßer Erledigung eine Gebühr von mindestens 15,00 € (ggf. höher je nach Verwaltungsaufwand) zur Folgen haben wird. Bitte teilen Sie zeitnah mit, wie mit Ihrer Anfrage weiterhin verfahren werden soll. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe meinen Antrag auf das SUIG gestützt, nich…
An Landkreis Saarlouis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
12. August 2021 17:32
An
Landkreis Saarlouis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich habe meinen Antrag auf das SUIG gestützt, nicht auf das SIFG, da es sich bei dem Energiebedarfsausweis um eine Umweltinformation handelt. Gemäß SUIG § 11 (1) Satz 2 werden für einfache Auskünfte keine Gebühren erhoben. Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem Energiebedarfsausweis um ein einfaches Dokument handelt, das Sie mir im Rahmen einer einfachen Auskunft per E-Mail zusenden können. Ähnliche Anfragen nach dem Energiebedarfsausweis, die ohne Kosten beantwortet wurden, gingen z. B. an das Rathauses Saarlouis (https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-rathaus-saarlouis-groer-markt-166740-saarlouis/#nachricht-526110), den Landtag des Saarlandes (https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-landtag-des-saarlandes-franz-josef-roder-strae-7/#nachricht-524648) oder die Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule in Spiesen-Elversberg (https://fragdenstaat.de/anfrage/energiebedarfsausweis-fur-gebaude-albert-schweitzer-gemeinschaftsschule-am-ring-39a66583-spiesen-elversberg/#nachricht-544060). Ich freue mich, wenn Sie mir dementsprechend den Energiebedarfsausweis für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach ebenfalls kostenfrei zusenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198755 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198755/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Saarlouis
Sehr Antragsteller/in zu Ihren beiden Anfragen teilen wir Ihnen mit, dass für das Geschwister-Scholl-Gymnasium un…
Von
Landkreis Saarlouis
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Geschwister-Scholl-Gymnasium Lebach [#198755]
Datum
5. Januar 2022 10:25
Status
Sehr Antragsteller/in zu Ihren beiden Anfragen teilen wir Ihnen mit, dass für das Geschwister-Scholl-Gymnasium und für das Johannes-Kepler-Gymnasium in Lebach keine Energieausweise vorliegen, die wir Ihnen zur Verfügung stellen können. Da es sich bei um große Bestandsgebäude handelt und die Erstellung von Energieausweisen sehr umfangreiche Bestandsinformationen braucht, ist die Verwaltung erst im Aufbau von Strukturen, um Energieausweise erstellen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen