Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 364295 Darmstadt

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg
Niersteiner Straße 3
64295 Darmstadt

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Syval Rohr
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt Details
Von
Syval Rohr
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt << Adresse entfernt >>/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 364295 << Adresse entfernt >> [#199067]
Datum
1. Oktober 2020 14:36
An
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Gesundheitsamt << Adresse entfernt >>/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 3 64295 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Syval Rohr Anfragenr: 199067 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199067/ Postanschrift Syval Rohr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Rohr, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz …
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt << Adresse entfernt >>/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 364295 << Adresse entfernt >> [#199067]
Datum
12. Oktober 2020 13:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Rohr, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihr Antrag nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz wurde von uns als zuständiges Fachamt übernommen und wir derzeit geprüft. Freundliche Grüße
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrter Herr Rohr, das Gesundheitsamt hat die Erstellung eines Energieausweises für das Gebäude in der Nier…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Betreff
Antw: AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt << Adresse entfernt >>/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 364295 << Adresse entfernt >> [#199067]
Datum
2. November 2020 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rohr, das Gesundheitsamt hat die Erstellung eines Energieausweises für das Gebäude in der Niersteiner Straße 3, 64295 << Adresse entfernt >> bereits in Auftrag gegeben. Der Energieausweis wird für die Öffentlichkeit an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt, sobald dieser vorliegt. Wir hoffen Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Bei Rückfragen oder Anmerkungen kommen Sie gerne auf uns zu. Freundliche Grüße

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Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Anhang. Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass Sie Ihr Ziel erreicht habe…
Von
Landkreis Darmstadt-Dieburg - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gesundheitsamt Darmstadt/Darmstadt-Dieburg Niersteiner Straße 364295 Darmstadt [#199067]
Datum
9. Juli 2021 19:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, siehe Anhang. Bitte erlauben Sie mir den Hinweis, dass Sie Ihr Ziel erreicht haben: Sie haben Menschen, die mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie seit Monaten über ihre Belastungsgrenze hinaus arbeiten, um die Bevölkerung zu schützen, mitten in der "zweiten Welle" mit Ihrer Anfrage zusätzliche Arbeit aufgebürdet. Sie sollten sich fragen, ob Ihr Vorgehen irgendeinen menschenfreundlichen und friedfertigen Zweck verfolgt und wenn nicht, wäre es schön, wenn Sie künftig nicht alles machen würden, was erlaubt ist. Alles Gute und bleiben Sie gesund. Mit freundlichen Grüßen