Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grund- und Hauptschule Schulstraße 2673266 Bissingen an der Teck

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Grund- und Hauptschule
Schulstraße 26
73266 Bissingen an der Teck

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Stefan Leibfarth
Stefan Leibfarth
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Bissingen an der Teck Details
Von
Stefan Leibfarth
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grund- und Hauptschule Schulstraße 2673266 Bissingen an der Teck [#198459]
Datum
29. September 2020 07:19
An
Gemeinde Bissingen an der Teck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Grund- und Hauptschule Schulstraße 26 73266 Bissingen an der Teck Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth Anfragenr: 198459 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198459/ Postanschrift Stefan Leibfarth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stefan Leibfarth

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Gemeinde Bissingen an der Teck
Sehr geehrter Herr Leibfarth, der Gebäudekomplex an der Schulstraße 26 betrifft die Grundschule, die Bücherei, die…
Von
Gemeinde Bissingen an der Teck
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grund- und Hauptschule Schulstraße 2673266 Bissingen an der Teck [#198459]
Datum
28. Oktober 2020 09:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Leibfarth, der Gebäudekomplex an der Schulstraße 26 betrifft die Grundschule, die Bücherei, die Kita sowie die Gemeindehalle. Es handelt sich um ein in den 60er Jahren errichtetes Gebäude mit einen Anbau und einer Erweiterung aus den 80er Jahren. Die Gemeinde hat 2013-2016 den kompletten Schulstandort neustrukturiert und dabei mit Sanierungsmaßnahmen begonnen, die den Klimaschutz im Blick haben. Dabei wurde bereits das Kindergartengebäude saniert und die Dachsanierung vorgenommen. Teilweise wurden bereits Fenster ausgetauscht. Im Jahr 2021 steht in der Gemeindehalle der Fenstertausch an, der bereits in den Vorjahren beraten wurde. Derzeit planen wir zudem die Dachsanierung des Altbaus der Grundschule, die in den Jahren 2021/2022 umgesetzt werden soll. Dabei wird geprüft, ob die Umsetzung mit einem Gründach oder einer PV-Anlage erfolgen soll. Beide Varianten leisten einen Beitrag zum Klimaschutz. Ziel ist es, die zwei vorhandenen PV-Anlagen auszubauen, um somit den Eigenbedarf zu decken. Damit wird neben der Versorgung über Ökostrom ein weiterer Baustein der dem Klimaschutz dient erreicht. In den letzten Jahren wurde zudem eine regenerative Heizungserneuerung durchgeführt, sodass der gesamte Schulstandort seither über eine Pelletheizung versorgt wird. Ein Energieausweis liegt derzeit noch nicht vor, nachdem in den vergangenen Jahren ständig Sanierungsmaßnahmen vorgenommen wurden. Da auch in den kommenden Jahren mit bereits vorgesehenen Haushaltsmitteln im Jahr 2021 weitere energetische Sanierungsmaßnahmen in der Planung anstehen, wurde die Erstellung des Energieausweises noch zurückgestellt. Aufgrund der laufenden Maßnahmen erscheint uns die Erstellung eines Energieausweises nicht zweckdienlich, da dieser sofort wieder veraltet wäre. Wie Sie den Beschreibungen entnehmen können, haben wir die Gebäudesubstanz und den Klimaschutz im Blick und setzen am Schulstandort seit vielen Jahren Zug um Zug unterschiedliche Maßnahmen um. Sobald die weiteren Maßnahmenumsetzungen vorgenommen sind, wird auch der Energieausweis fertiggestellt und veröffentlicht. Zu unseren generellen Klimaschutzaktivitäten verweisen wir gerne in Ergänzung auf unser integriertes Klimaschutzkonzept sowie den Beitritt zum Klimapakt des Landes. Die entsprechenden Vorlagen und Gemeinderatsberichte finden Sie in online unserem Ratsinfosystem. Mit freundlichen Grüßen