Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Grundschule Weißenburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
15. Oktober 2020 09:20
An
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Grundschule Weißenburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200827/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre…
Von
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
15. Oktober 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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126,2 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen eingegangen und wird zeitnah bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Stadt Weißenburg i. Bay. wurde Ihr Email vom 15.10.2020 bezüglich der Grundschu…
Von
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
29. Oktober 2020 14:20
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in der Stadt Weißenburg i. Bay. wurde Ihr Email vom 15.10.2020 bezüglich der Grundschule Weißenburg (Gebäude: Schulhausstraße 6, 91781 Weißenburg i. Bay.) weitergeleitet. Die Stadt Weißenburg i. Bay. ist Eigentümerin dieses Schulgebäudes. Nach § 1 Abs. 2 UIG unterliegt die Stadt Weißenburg i. Bay. als Kommune dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes nicht. Sie haben daher in dieser Angelegenheit keinen Auskunftsanspruch gegenüber der Stadt Weißenburg i. Bay.. Das Schulgebäude wird ausschließlich für schulische bzw. kommunale Zwecke genutzt; eine Benutzung durch eine Bundesbehörde oder eine bundesunmittelbare juristische Person des öffentlichen Rechts erfolgt nicht. Zur Information teilen wir Ihnen mit, dass das Schulgebäude zudem unter Denkmalschutz steht. Sollte sich Ihr Auskunftsverlangen auf das Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Schwärzgasse 1, 91781 Weißenburg i. Bay.), welches unmittelbar an das Schulgelände grenzt, beziehen, wenden Sie sich bitte an die Bundesagentur für Arbeit. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule W…
An Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
23. November 2020 14:51
An
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg“ vom 15.10.2020 (#200827) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200827/
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.10.2020 wurde am 29.10.2020 per Email beantwortet. Bitte prüfen…
Von
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
23. November 2020 15:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 15.10.2020 wurde am 29.10.2020 per Email beantwortet. Bitte prüfen Sie Ihren Posteingang. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Tatsächlich bezi…
An Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
24. November 2020 13:46
An
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie diesen Fehler. Tatsächlich beziehe ich mich auf das Bayerische UIG. Entsprechend freue ich mich auf die Auskunft. Herzlichen Dank Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200827 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200827/

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Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Sehr geehrteAntragsteller/in die Grundschule Weißenburg (sog. Zentralschule - Schulhausstraße 6, 91781 Weißenbur…
Von
Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Grundschule Weißenburg [#200827]
Datum
12. Dezember 2020 12:19
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
11,8 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Grundschule Weißenburg (sog. Zentralschule - Schulhausstraße 6, 91781 Weißenburg i. Bay.) ist als Einzeldenkmal in die vom Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführte Liste der Baudenkmäler in Bayern eingetragen. Nach § 79 Abs. 4 Satz 2 GEG ist für dieses Gebäude daher kein Energieausweis notwendig. Ein vor einigen Jahren erstellter Energieausweis für das Zentralschulgebäude ist zum 31.12.2019 abgelaufen. Derzeit liegt kein gültiger Energieausweis vor. Für evtl. Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Viele Grüße