Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gymnasium Grootmoor Am Damm 4722175 Hamburg

Anfrage an: Bezirksamt Wandsbek

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Gymnasium Grootmoor
Am Damm 47
22175 Hamburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Iver Breese
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir…
An Bezirksamt Wandsbek Details
Von
Iver Breese
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gymnasium Grootmoor Am Damm 4722175 Hamburg [#198275]
Datum
28. September 2020 20:05
An
Bezirksamt Wandsbek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Hamburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Gymnasium Grootmoor Am Damm 47 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Hamburgisches Umweltinformationsgesetz (HmbUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Iver Breese Anfragenr: 198275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198275/ Postanschrift Iver Breese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Wandsbek
Sehr geehrter Herr Breese, Ihre Anfrage haben wir aufgrund fehlender Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek an d…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Gymnasium Grootmoor Am Damm 4722175 Hamburg [#198275]
Datum
30. September 2020 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, Ihre Anfrage haben wir aufgrund fehlender Zuständigkeit des Bezirksamtes Wandsbek an den Schulbau Hamburg weitergeleitet. Bis zu einer Antwort oder Kontaktaufnahme von dort bitten wir Sie um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bezirksamt Wandsbek
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage Energiebedarfsausweis Grootmoor Am Damm << Adresse entfernt >> Sehr …
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage Energiebedarfsausweis Grootmoor Am Damm << Adresse entfernt >>
Datum
1. Oktober 2020 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Breese, hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres Auskunftsantrages in unserem Haus am 29.09.2020. Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an SBH| Schulbau Hamburg weitergeleitet und wird zurzeit bearbeitet. Sobald uns die von Ihnen angeforderten Nachweise/Informationen von der zuständigen Fachabteilung übermittelt werden, kommen wir umgehend auf Sie zu. Beste Grüße

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bezirksamt Wandsbek
Ihrer Anfrage nach einem Energiebedarfsausweis Grootmoor Am Damm << Adresse entfernt >> vom 29.09.202…
Von
Bezirksamt Wandsbek
Betreff
Ihrer Anfrage nach einem Energiebedarfsausweis Grootmoor Am Damm << Adresse entfernt >> vom 29.09.2020
Datum
21. Oktober 2020 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Breese, ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 29.09.2020. Sie baten um Herausgabe eines gültigen Energiebedarfsausweises für den Standort Grootmoor Am Damm 22175 . Solche Ausweise werden i.d.R. nur erstellt, wenn ein neues Gebäude errichtet wird oder eine grundlegende Sanierung nach den Vorgaben der EnEV im Bestand stattfindet. Üblicherweise werden keine Energiebedarfsausweise für Bestandsimmobilien erstellt, um der gesetzlichen Verpflichtung gemäß EnEV §16 Abs. 3 nachzukommen. Da der o.g. Standort weder neu errichtet oder grundlegend in der letzten Zeit nach den Vorgaben der EnEV saniert wurde, liegt ein Energiebedarfsausweis aktuell für den Standort nicht vor. Beste Grüße