Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin

Anfrage an: Hauptzollamt Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Hauptzollamt Berlin
Mehringdamm 129c
10965 Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Mario Burkhardt
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
6. November 2020 10:43
An
Hauptzollamt Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c 10965 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Mario Burkhardt Anfragenr: 203021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203021/ Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt
Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anf…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
WG: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
12. November 2020 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin O 1000 B - A 1103 Sehr geehrter Herr Burkhardt, ich bestätige hiermit den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) beim Hauptzollamt Berlin. Sie erhalten dann nach Prüfung weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Hauptzollamt Berlin
Hauptzollamt Berlin Berlin, 12.11.2020 - Der Leiter - …
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
WG: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
12. November 2020 15:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Hauptzollamt Berlin Berlin, 12.11.2020 - Der Leiter - ZARin Caneva-Blättermann App.:269 O 1000 B - A 1101 Herrn Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Betreff: Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Bezug: Ihre E-Mail vom 6. November 2020 /Ihre Anfrage-Nummer: 203021 Sehr geehrter Herr Burkhardt, die Prüfung Ihres Antrags hat ergeben, dass das Hauptzollamt Berlin als Mieter über die Informationen zum Energiebedarfsausweis fürs Gebäude Mehringdamm 129c in 10965 Berlin nicht verfügt. Im Geschäftsbereich des Hauptzollamts Berlin liegen auch keine Daten hinsichtlich Angaben zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen vor. Ich bitte sich an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als zuständige Behörde (Vermieter) wie folgt zu wenden: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Anstalt des öffentlichen Rechts - Geschäftsstelle Berlin Sparte Facility Management Fasanenstraße 87, 10623 Berlin Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> existieren die angefragten Dokumente nicht (Verstoss EnEV 2014 §16), oder ex…
An Hauptzollamt Berlin Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
16. November 2020 10:13
An
Hauptzollamt Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> existieren die angefragten Dokumente nicht (Verstoss EnEV 2014 §16), oder existieren die angefragten Dokumente, sie sind aber nicht zuständig? Im Zweiten Fall bitte ich um eine Weiterleitung gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 203021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203021/
Hauptzollamt Berlin
Sehr geehrter Herr Burkhardt, der o.g. Energiebedarf-Ausweis für das Gebäude Mehringdamm 129c in 10965 Berlin lie…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
17. November 2020 10:36
Status
Sehr geehrter Herr Burkhardt, der o.g. Energiebedarf-Ausweis für das Gebäude Mehringdamm 129c in 10965 Berlin liegt dem Hauptzollamt Berlin als Mieter der Liegenschaft nicht vor. Verfahrensgemäß und in Anwendung von § 4 Abs. 3 letzter Satz UIG wird , wie in meiner E-Mail vom 12.November 2020 mitgeteilt auf den Vermieter der u. g. Immobilie , der über die angefragten Informationen verfügt hingewiesen. Eine Weiterleitung dieser E-Mail erfolgt nicht. Ich bitte sich mit Ihrer Anfrage zuständigkeitshalber an die oben genannte Stelle (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Mario Burkhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2…
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c10965 Berlin [#203021]
Datum
19. November 2020 08:19
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Hauptzollamt Berlin Mehringdamm 129c 10965 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt Anfragenr: 203021 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203021/

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Hauptzollamt Berlin
Energiebedarfsausweis für das Hauptzollamt, Mehringdamm 129c, 10965 Berlin VORE.O1018-95/20 Ihre Anfrage nach de…
Von
Hauptzollamt Berlin
Betreff
Energiebedarfsausweis für das Hauptzollamt, Mehringdamm 129c, 10965 Berlin
Datum
25. November 2020 12:04
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

VORE.O1018-95/20 Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 19.11.2020 wegen Zusendung des Energiebedarfsausweises für das Hauptzollamt, Mehringdamm 129c, 10965 Berlin Sehr geehrter Herr Burkhardt, in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 19.11.2020. Sie bitten die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) um Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes, Mehringdamm 129c, 10965 Berlin. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Innerhalb der BImA ist der Stabsbereich Recht für die Bearbeitung solcher Anträge zuständig. Sie begehren Auskunft auf Einsichtnahme in den Energiebedarfsausweis der o. g. Liegenschaft. Der BImA liegt für diese Liegenschaft kein Energieausweis vor, da das Gebäude unter Denkmalschutz steht. Nach der Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (EnEV) besteht grundsätzlich keine Pflicht des Eigentümers zur Ausstellung eines Energieausweises (§§ 16 ff. EnEV). Insbesondere besteht für die Liegenschaft keine Ausnahme nach §§ 16, 16a EnEV. Gemäß § 16 Abs. 5 Satz 2 EnEV sind denkmalgeschützte Gebäude von der Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises ausgenommen. Anspruchsgegenstand nach dem UIG sind ausschließlich Informationen der Behörde des Bundes, bei der ein Antrag auf Informationszugang gestellt wird. Das Recht auf Informationszugang dient nicht dazu, die Behörde zur Erhebung von Informationen zu veranlassen, die sie im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung nicht erhoben hat und deshalb auch nicht Teil der amtlichen Akten sind (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 1 BvR 1978/13, juris-Rdnr. 23 m.w.N.). Die Behörde trifft insofern keine Informationsbeschaffungspflicht (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. November, 2014 - 7 C 20/12, juris-Rdnr. 37). Ihrem Antrag kann ich daher gegenwärtig aus den o.g. Gründen nicht entsprechen. Mit freundlichen Grüßen