Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Landshut Siemensstraße 24 84030 Landshut

Anfrage an: Hauptzollamt Landshut

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Hauptzollamt Landshut
Siemensstraße 24
84030 Landshut

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2021
  • Frist
    12. Februar 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Andrea Wiethaler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Hauptzollamt Landshut Details
Von
Andrea Wiethaler
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Landshut Siemensstraße 24 84030 Landshut [#232587]
Datum
8. November 2021 19:13
An
Hauptzollamt Landshut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Hauptzollamt Landshut Siemensstraße 24 84030 Landshut Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Andrea Wiethaler Anfragenr: 232587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232587/ Postanschrift Andrea Wiethaler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andrea Wiethaler
Hauptzollamt Landshut
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz HZA Landshut 10.11.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskun…
Von
Hauptzollamt Landshut
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
10. November 2021 16:23
Status
Warte auf Antwort
HZA Landshut 10.11.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Wiethaler, Ihr Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist beim Hauptzollamt Landshut eingegangen. Eine Beantwortung Ihrer Anfrage ist mir jedoch leider nicht möglich, da sich diese auf eine ehemalige Liegenschaft in der Siemensstraße 24, 84030 Landshut bezieht, welche nicht mehr genutzt wird. Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wiethaler
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#232587] Sehr << Anrede >> danke für die s…
An Hauptzollamt Landshut Details
Von
Andrea Wiethaler
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#232587]
Datum
10. November 2021 16:57
An
Hauptzollamt Landshut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für die schnelle Antwort. Können Sie mir stattdessen den Enegieausweis für den aktuellen Standort des Hauptzollamts, Sonnenring 14 , Altdorf , zukommen lassen? Mit freundlichen Grüßen Andrea Wiethaler Anfragenr: 232587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232587/
Hauptzollamt Landshut
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz HZA Landshut 11.11.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskun…
Von
Hauptzollamt Landshut
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. November 2021 11:50
Status
Warte auf Antwort
HZA Landshut 11.11.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Energieausweis für das Hauptzollamt Landshut, Sonnenring 14, 84032 Landshut Sehr geehrte Frau Wiethaler, Ihr ergänzender Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Sie die Vorlage des Energieausweises für den Standort des Hauptzollamt Landshut , Sonnenring 14, 84032 Altdorf , erbitten, ist eingegangen und wird zeitnah bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Hauptzollamt Landshut
WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz HZA Landshut 08.12.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Au…
Von
Hauptzollamt Landshut
Betreff
WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
8. Dezember 2021 07:59
Status
Warte auf Antwort
HZA Landshut 08.12.2021 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Energieausweis für das Hauptzollamt Landshut, Sonnenring 14, 84032 Landshut Sehr geehrte Frau Wiethaler, Ihr Antrag auf Erteilung einer Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit dem Sie die Vorlage des Energieausweises für den Standort des Hauptzollamtes Landshut , Sonnenring 14, 84032 Altdorf , erbitten, kann bis dato leider noch nicht beantwortet werden. Das Hauptzollamt Landshut ist nicht Eigentümer der Liegenschaft . Ein entsprechender Energieausweis liegt hier noch nicht vor, wurde aber über den Vermieter bei diesem angefordert. Sobald mir weitere Informationen vorliegen sollten, werde ich Ihnen die gewünschte Auskunft erteilen. Mit freundlichen Grüßen
Hauptzollamt Landshut
WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz HZA Landshut 11.01.2022 O 1319 B - 78/21-SIR02 Au…
Von
Hauptzollamt Landshut
Betreff
WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
11. Januar 2022 17:13
Status
Anfrage abgeschlossen
HZA Landshut 11.01.2022 O 1319 B - 78/21-SIR02 Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Energieausweis für das Hauptzollamt Landshut, Sonnenring 14, 84032 Landshut Sehr geehrte Frau Wiethaler, mit Ihrem Auskunftsersuchen beantragen Sie die Herausgabe des Energiebedarfsausweises für den Standort des Hauptzollamtes Landshut , Sonnenring 14, 84032 Altdorf. Die Energieausweise wurden über den Vermieter angefordert und liegen mir zwischenzeitlich vor. Ich entspreche Ihrem Auskunftsersuchen und übersende Ihnen die gewünschten Informationen. Der angefallene Aufwand wird nicht in Rechnung gestellt, da es sich um eine einfache Auskunft handelt (§10 Abs. 1 Satz 2 IFG). Mit freundlichen Grüßen

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Andrea Wiethaler
AW: WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#232587] Sehr << Anrede >> Vielen Dan…
An Hauptzollamt Landshut Details
Von
Andrea Wiethaler
Betreff
AW: WG: Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz [#232587]
Datum
13. Januar 2022 20:42
An
Hauptzollamt Landshut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die übersandten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Andrea Wiethaler Anfragenr: 232587 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232587/

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