Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Nürnberg Frankenstraße 20890461 Nürnberg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Hauptzollamt Nürnberg
Frankenstraße 208
90461 Nürnberg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Hauptzollamt Nürnberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Hauptzollamt Nürnberg Frankenstraße 20890461 Nürnberg [#199002]
Datum
1. Oktober 2020 09:40
An
Hauptzollamt Nürnberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Hauptzollamt Nürnberg Frankenstraße 208 90461 Nürnberg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hauptzollamt Nürnberg
Energiebedarfsausweis für Gebäude; HZA Nürnberg, Frankenstraße 208, 90461 Nürnberg Hauptzollamt Nürnberg …
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude; HZA Nürnberg, Frankenstraße 208, 90461 Nürnberg
Datum
1. Oktober 2020 12:43
Status
Warte auf Antwort
Hauptzollamt Nürnberg Nürnberg, den 01.10.2020 [geschwärzt] [geschwärzt] An [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] - per Email - Betreff: Energiebedarfsausweis für Gebäude; HZA Nürnberg, Frankenstraße 208, 90461 Nürnberg Ihre Anfrage wurde zuständigkeitshalber an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitergeleitet. Anschrift: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Anstalt des öffentlichen Rechts - Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Hauptzollamt Nürnberg
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzolla…
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes in Nürnberg
Datum
20. Oktober 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

VORE.O1018-61/20 Umweltinformationsgesetz (UIG) - Ihr Antrag vom 01.10.2020 auf Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes, Frankenstraße 208, 90461 Nürnberg Sehr geehrteAntragsteller/in in o.g. Angelegenheit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages vom 01.10.2020, den Sie über die Internetseite "Frag den Staat" an das Hauptzollamt Nürnberg gestellt haben. Das Hauptzollamt hat Ihren Antrag an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) weitergeleitet. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Umweltinformationsgesetz (UIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für solche Anträge zuständig. Ich habe den zuständigen Fachbereich um die für die Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Auskünfte gebeten. Nach abschließender Prüfung erteile ich Ihnen hiermit gemäß Ihrem Anliegen einfache Auskunft über den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes, Frankenstraße 208, 90461 Nürnberg. Den Energieausweis entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage. Mit freundlichen Grüßen

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Hauptzollamt Nürnberg
Rückruf: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des H…
Von
Hauptzollamt Nürnberg
Betreff
Rückruf: Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes in Nürnberg
Datum
20. Oktober 2020 16:26
Status
Heilmann, Sarah möchte die Nachricht "Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz wegen Einsichtnahme in den Energieausweis für das Gebäude des Hauptzollamtes in Nürnberg" zurückrufen. Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz.