Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Haus der Begegnung
Viechelner Chaussee 10

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Tobias Preuß
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10 [#198315]
Datum
28. September 2020 21:35
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Landes-Umweltinformationsgesetz (LUIG M-V). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Preuß Anfragenr: 198315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198315/ Postanschrift Tobias Preuß << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß
Tobias Preuß
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Beg…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10 [#198315]
Datum
23. April 2021 15:08
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10“ vom 28.09.2020 (#198315) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 176 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 198315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198315/
Landkreis Nordwestmecklenburg
Sehr geehrter Herr Preuß, die von Ihnen benannte Anfrage ist hier nicht bekannt. An welche E-Mailadresse hatte…
Von
Landkreis Nordwestmecklenburg
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10 [#198315]
Datum
26. April 2021 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
3,8 KB


Sehr geehrter Herr Preuß, die von Ihnen benannte Anfrage ist hier nicht bekannt. An welche E-Mailadresse hatten Sie den Vorgang gesendet. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass das Haus der Begegnung, Viechelner Chaussee 10 in Bad Kleinen keine Liegenschaft des Landkreises ist und demzufolge die gewünschten Informationen hier nicht vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Tobias Preuß
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine ursprüngliche Anfrage habe ich am 28.09.2020 an…
An Landkreis Nordwestmecklenburg Details
Von
Tobias Preuß
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Haus der Begegnung Viechelner Chaussee 10 [#198315]
Datum
27. April 2021 19:12
An
Landkreis Nordwestmecklenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine ursprüngliche Anfrage habe ich am 28.09.2020 an <<E-Mail-Adresse>> gesendet. Können Sie mir mitteilen, in wessen Zuständigkeit/Liegenschaft das Haus der Begegnung fällt? Mit freundlichen Grüßen Tobias Preuß Anfragenr: 198315 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198315/