Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Hagen Berliner Platz 258089 Hagen

Anfrage an: Jobcenter Hagen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Jobcenter Hagen
Berliner Platz 2
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. November 2020
  • Frist
    18. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Saskia Busch
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unt…
An Jobcenter Hagen Details
Von
Saskia Busch
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Hagen Berliner Platz 258089 Hagen [#203698]
Datum
14. November 2020 22:48
An
Jobcenter Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Jobcenter Hagen Berliner Platz 2 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Saskia Busch Anfragenr: 203698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203698/ Postanschrift Saskia Busch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Saskia Busch
Jobcenter Hagen
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Hagen
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
14. November 2020 22:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter Hagen ist eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Jobcenter Hagen
Ihre Anfragen vom 14. November 2020 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Hagen Berliner Platz 2, << …
Von
Jobcenter Hagen
Betreff
Ihre Anfragen vom 14. November 2020 Energiebedarfsausweis für Gebäude: Jobcenter Hagen Berliner Platz 2, << Adresse entfernt >> [#203697] [#203698]
Datum
9. Dezember 2020 15:36
Status
image001.png
6,1 KB


Sehr geehrte Frau Busch, auf Ihre oben genannten inhaltsgleichen Anfragen muss Ihnen mitteilen, dass der von Ihnen begehrte Energiebedarfsausweis dem Jobcenter Hagen nicht vorliegt. Es handelt sich im Übrigen um ein Gebäude in Privateigentum. Eine Weiterleitung gemäß § 4 Abs. 3 Umweltinformationsgesetz kam daher nicht infrage. Mit freundlichen Grüßen