Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus

Anfrage an: Gemeinde Karben

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Kinderhaus

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Gemeinde Karben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus [#198302]
Datum
28. September 2020 20:40
An
Gemeinde Karben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Kinderhaus Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198302/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus“ v…
An Gemeinde Karben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus [#198302]
Datum
10. Januar 2021 00:42
An
Gemeinde Karben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus“ vom 28.09.2020 (#198302) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198302 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198302/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Karben
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Das Gebäude "Kinderhaus" ist kein städti…
Von
Gemeinde Karben
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Kinderhaus [#198302]
Datum
11. Januar 2021 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Ihre Anfrage wurde an mich weitergeleitet. Das Gebäude "Kinderhaus" ist kein städtisches Gebäude, sondern nur von uns angemietet. Daher liegt uns kein Energiebedarfsausweis vor. Weiterhin gibt es eine Mischnutzung von verschiedenen Mietern - Wohnung, Arztpraxis und Kita, der Energiebedarfsausweis müsste sich somit auf das Gesamtgebäude beziehen. Bitte wenden Sie sich an die Vermieterin [geschwärzt] zwecks möglicher Einsichtnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] (#[geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]