Energiebedarfsausweis für Gebäude: Klinikum Hanau Leimenstraße 2063450 Hanau

Anfrage an: Gemeinde Hanau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Klinikum Hanau
Leimenstraße 20
63450 Hanau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Markus Viel
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Hanau Details
Von
Markus Viel
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Klinikum Hanau Leimenstraße 2063450 Hanau [#198595]
Datum
29. September 2020 13:51
An
Gemeinde Hanau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Klinikum Hanau Leimenstraße 20 63450 Hanau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Markus Viel Anfragenr: 198595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198595/ Postanschrift Markus Viel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Viel
Gemeinde Hanau
Eingangsbestätigung Ihrer Email Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmögli…
Von
Gemeinde Hanau
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Email
Datum
29. September 2020 14:07
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Freundliche Grüße
Gemeinde Hanau
Sehr geehrter Herr Viel, laut § 80 Abs. 7 GEG muss ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude "Klinikum Hanau…
Von
Gemeinde Hanau
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Klinikum Hanau Leimenstraße 2063450 Hanau [#198595]
Datum
18. Mai 2021 09:45
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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61,4 KB
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9,3 KB


Sehr geehrter Herr Viel, laut § 80 Abs. 7 GEG muss ein Energiebedarfsausweis für das Gebäude "Klinikum Hanau" nicht vorgehalten und somit nicht vorgelegt werden. Das Klinikum Hanau ist nach EDL-G verpflichtet regelmäßig Energieaudits durchzuführen. Das Energieaudit ist ein wichtiges Instrument, um Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung der Energiekosten festzustellen. Diese Energieaudits werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Sofern diese Antwort in dem Portal "fragdenstaat.de" von Ihnen veröffentlicht wird, wird einer Veröffentlichung der personenbezogenen Daten sowie Kontaktdaten der Absenderin ausdrücklich widersprochen. Mit freundlichen Grüßen,
Markus Viel
Sehr << Anrede >> Können Sie mir bitte Mitteilen wo am Gebäude sich der Aushang des Energieausweises …
An Gemeinde Hanau Details
Von
Markus Viel
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Klinikum Hanau Leimenstraße 2063450 Hanau [#198595]
Datum
26. Juni 2021 13:26
An
Gemeinde Hanau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Können Sie mir bitte Mitteilen wo am Gebäude sich der Aushang des Energieausweises befindet? ... Mit freundlichen Grüßen Markus Viel Anfragenr: 198595 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198595/ Postanschrift Markus Viel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Hanau
Sehr geehrter Herr Viel, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Wie bereits mitgeteilt ist das Klinikum H…
Von
Gemeinde Hanau
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Klinikum Hanau Leimenstraße 2063450 Hanau [#198595]
Datum
29. Juni 2021 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen
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9,0 KB


Sehr geehrter Herr Viel, gerne beantworten wir Ihre Anfrage wie folgt: Wie bereits mitgeteilt ist das Klinikum Hanau nicht gem. § 80 GEG dazu verpflichtet, einen Energiebedarfsausweis für das Gebäude zu erstellen und diesen auszuhängen. Daher befindet sich kein Aushang im Gebäude. Die verpflichtenden Energieaudits nach dem EDL-G werden regelmäßig durchgeführt. Allerdings wird im Rahmen der Energieaudits kein aushangpflichtiger Energiebedarfsausweis erstellt. Vielmehr dient das Energieaudit der Feststellung möglicher Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie der Reduzierung des Energieverbrauchs. Mit freundlichen Grüßen,