Energiebedarfsausweis für Gebäude: KUKO

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
KUKO

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • 0 Follower:innen

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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter …
An Jobcenter Rosenheim Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: KUKO [#201002]
Datum
16. Oktober 2020 22:11
An
Jobcenter Rosenheim Stadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für KUKO Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201002/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Jobcenter Rosenheim Stadt
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Rosenheim Stadt
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
16. Oktober 2020 22:11
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen und wird bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr << Anrede…
An Jobcenter Rosenheim Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
18. April 2021 12:44
An
Jobcenter Rosenheim Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: KUKO“ vom 16.10.2020 (#201002) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201002/
Jobcenter Rosenheim Stadt
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf Guten Tag, Ihre E-Mail an das Job…
Von
Jobcenter Rosenheim Stadt
Betreff
Dies ist eine automatisch generierte E-Mail – Bitte antworten Sie nicht hierauf
Datum
18. April 2021 12:44
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, Ihre E-Mail an das Jobcenter ist eingegangen, wird geprüft und bearbeitet. Da Sie sich per E-Mail an uns gewandt haben, gehen wir davon aus, dass Sie mit dieser Nachricht per E-Mail einverstanden sind. Wir weisen darauf hin, dass eine individuelle Kommunikation über E-Mails aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht stattfinden kann, da diese nicht verschlüsselt ist. Nutzen Sie zur weiteren Kommunikation gerne unsere Online-Angebote. Unter www.jobcenter.digital<http://www.jobcenter.digital/> können Sie uns auf sicherem Wege Anträge oder Nachrichten zusenden. Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter Rosenheim Stadt
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr Antragsteller/i…
Von
Jobcenter Rosenheim Stadt
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
19. April 2021 07:02
Status
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wurde sehr wohl beantwortet. Das Jobcenter Rosenheim Stadt ist für das Gebäude "KuKo" nicht zuständig. Wir sind nicht Immobilienverwalter, sondern für die Grundsicherung in der Stadt Rosenheim zuständig. Bitte belästigen Sie uns nicht mit automatisierten falsch adressierten Anfragen. Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr << Anrede…
An Jobcenter Rosenheim Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
19. April 2021 21:08
An
Jobcenter Rosenheim Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> kann sein, dass die Anfrage beantwortet wurde. Aber nicht an mich. Es tut mir leid, dass ein Fehler bei der Zuordnung der E-Mail-Adresse vorlag. Dann werde ich mich mal erkundigen unter welcher Adresse ich einen Energieausweis des Arbeitsamtes Rosenheim anfordern kann und mich mit dieser Anfrage wieder an Sie wenden Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201002/
Jobcenter Rosenheim Stadt
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr Antragsteller/i…
Von
Jobcenter Rosenheim Stadt
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
20. April 2021 06:33
Status
Sehr Antragsteller/in das Arbeitsamt gibt es seit 20 Jahren nicht mehr. Meine Einrichtung ist auch nicht "das Arbeitsamt". Vielleicht erkundigen Sie sich gelegentlich nach dem aktuellen Stand des Weltgeschehens. Übrigens hatten Sie uns zum KuKo angeschrieben. Es wäre auch ein guter Weg herauszufinden, was diese Abkürzung bedeutet. Dann wäre es auch leichter den oder die Verantwortlichen für Energieausweise zu eruieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr << Anrede…
An Jobcenter Rosenheim Stadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
20. April 2021 21:55
An
Jobcenter Rosenheim Stadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> soweit ich informiert bin, ist die Agentur für Arbeit immer noch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit auch ein Amt. Was die Abkürzung KuKo bedeutet ist mir sehr wohl bewusst. Ich wurde nur durch die Energieausweis-Beantragungsseite - warum auch immer - auf die E-Mail-Adresse der Agentur für Arbeit geleitet. Dank Ihrer freundlichen Mails habe ich aber das Interesse am Kultur und Kongresszentrum verloren und interessiere mich stattdessen viel mehr für den Energieausweis der Agentur für Arbeit. Danke für den Hinweis. Haben Sie eigentlich als Geschäftsführer der Arbeitsagentur nichts besseres zu tun als ihre Mitmenschen mit Spitzfindigkeiten zu belehren? Hier also mein Antrag: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Agentur für Arbeit + Berufsinformationszentrum (BIZ) Wittelsbacherstraße 57 83022 Rosenheim Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201002/
Jobcenter Rosenheim Stadt
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002] Sehr Antragsteller/i…
Von
Jobcenter Rosenheim Stadt
Betreff
AW: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail - Bitte antworten Sie nicht hierauf [#201002]
Datum
21. April 2021 07:03
Status
Sehr Antragsteller/in ich bin nicht im Besitz von Unterlagen anderer Behörden. Bitte informieren Sie sich über die geltenden Zuständigkeiten. Hochachtungsvoll Armin Feuersinger Geschäftsführer Telefon:    +49 8031/40894-0 Fax +49 8031/40894-121 E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Internet www.jobcenter-rosenheim-stadt.de Besucheradresse und Postanschrift Jobcenter Rosenheim Stadt Mühlbachbogen 3 83022 Rosenheim Deutschland/Germany Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail sind nicht gestattet. Jede Form der Kenntnisnahme oder Weitergabe durch Dritte ist unzulässig.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#201002] Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes z…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz [#201002]
Datum
23. April 2021 17:56
An
Empfängername
Status
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Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für KUKO Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201002 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201002/