Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Am Markt 721335 Lüneburg

Anfrage an: Landgericht Lüneburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Landgericht
Am Markt 7
21335 Lüneburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. November 2020
  • Frist
    11. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Ulf Reinhardt
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landgericht Lüneburg Details
Von
Ulf Reinhardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Am Markt 721335 Lüneburg [#203116]
Datum
7. November 2020 13:02
An
Landgericht Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Landgericht Am Markt 7 21335 Lüneburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ulf Reinhardt Anfragenr: 203116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203116/ Postanschrift Ulf Reinhardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulf Reinhardt
Landgericht Lüneburg
Landgericht Lüneburg - Der Präsident - AZ: 5300 I hier: Anfrage zu Energiebedarfsausweisen Sehr geehrte Damen und…
Von
Landgericht Lüneburg
Betreff
5300 Verwaltung der Staatsgrundstücke im Allgemeinen, hier: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Am Markt 721335 Lüneburg [#203116]
Datum
12. November 2020 17:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Landgericht Lüneburg - Der Präsident - AZ: 5300 I hier: Anfrage zu Energiebedarfsausweisen Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 07.11.2020, hier elektronisch eingegangen am 07.11.2020 13:03 Uhr, teile ich Ihnen mit, dass gemäß § 16 Absatz 3 der Energieeinsparverordnung, welche im Übrigen seit 01.11.2020 ihre Gültigkeit verloren hat und durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt wurde, zur Erstellung eines Energieausweises der Eigentümer des Gebäudes verpflichtet ist. Im Falle des Landgerichts Lüneburg ist der Eigentümer der Immobilie das Land Niedersachsen vertreten durch das staatliche Baumanagement Lüneburger Heide. Ich möchte sie deshalb bitten Ihre Anfrage dorthin zu richten. Ich kann Ihnen aber versichern dass die Energieausweise, wie in der alten Verordnung und im neuen Gesetz gefordert, für die Öffentlichkeit zugänglich aushängen. Ich weise bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass einer Veröffentlichung dieses Schreibens in jedweder Form widersprochen wird. Mit freundlichen Grüßen

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Ulf Reinhardt
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Antwort. Für die Mitteilung, an welcher Stelle genau der…
An Landgericht Lüneburg Details
Von
Ulf Reinhardt
Betreff
AW: 5300 Verwaltung der Staatsgrundstücke im Allgemeinen, hier: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Landgericht Am Markt 721335 Lüneburg [#203116]
Datum
18. November 2020 07:36
An
Landgericht Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> besten Dank für die Antwort. Für die Mitteilung, an welcher Stelle genau der Energieausweis öffentlich aushängt, wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Ulf Reinhardt Anfragenr: 203116 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203116/ Postanschrift Ulf Reinhardt << Adresse entfernt >>