Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Dezember 2020
  • Frist
    6. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Franco Dubbers
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus [#204980]
Datum
4. Dezember 2020 17:32
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Marie-Elisabeth-Lüders-Haus Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Franco Dubbers Anfragenr: 204980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204980/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Herr Dubbers, Sie baten mit u. a. Mail um Auskunft im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Fü…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus [#204980]
Datum
5. Dezember 2020 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dubbers, Sie baten mit u. a. Mail um Auskunft im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes. Für öffentlich genutzte Gebäude sieht die EnEV eine Pflicht zur Ausstellung und zum Aushang von Energieausweisen vor. Diese gilt für Gebäude mit mehr als 500 m² Nutzfläche (nach dem 8. Juli 2015 mehr als 250 Quadratmeter Nutzfläche), in denen Behörden und sonstige Einrichtungen für eine große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen erbringen und die deshalb von diesen Menschen häufig aufgesucht werden. Die Energieausweise sind an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle auszuhängen. Die Ausstellungsberechtigung für Nichtwohngebäude besteht nur für Hochschulabsolventen in den Bereichen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit einem Ausbildungsschwerpunkt in einem der genannten Gebiete. Die Pflicht der Ausstellung eines Energieausweises liegt beim Gebäudeeigentümer für diese Gebäude. Das Bezirksamt Mitte von Berlin ist nicht Eigentümer des genannten Gebäudes und auch nicht Mieter. Ich möchte Sie bitten, Ihre Anfrage an den Eigentümer zu senden. Diesen finden Sie im Internet in diversen Suchprügrammen. Mit freundlichen Grüßen
Franco Dubbers
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus [#204980]
Datum
6. Januar 2021 11:10
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus“ vom 04.12.2020 (#204980) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers Anfragenr: 204980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204980/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>
Bezirksamt Mitte von Berlin
Sehr geehrter Herr Dubbers, Sie sollten Ihre Emaileingänge kontrollieren. Ich habe Ihnen am 05.12.2020 geantworte…
Von
Bezirksamt Mitte von Berlin
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus [#204980]
Datum
6. Januar 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dubbers, Sie sollten Ihre Emaileingänge kontrollieren. Ich habe Ihnen am 05.12.2020 geantwortet ! Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Franco Dubbers
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachrichten. Bitte entschuldigen Sie die falsche Adressi…
An Bezirksamt Mitte von Berlin Details
Von
Franco Dubbers
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus [#204980]
Datum
6. Januar 2021 17:09
An
Bezirksamt Mitte von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachrichten. Bitte entschuldigen Sie die falsche Adressierung und das Übersehen Ihrer Email vom 05.12.2020. Mit freundlichen Grüßen Franco Dubbers Anfragenr: 204980 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204980/ Postanschrift Franco Dubbers << Adresse entfernt >>