Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Papenburg

Anfrage an: Landkreis Emsland

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Mariengymnasium, Am Stadtpark 29/31, 26871 Papenburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Dezember 2020
  • Frist
    12. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Tobias Frey
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Landkreis Emsland Details
Von
Tobias Frey
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Papenburg [#205218]
Datum
7. Dezember 2020 22:23
An
Landkreis Emsland
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Mariengymnasium, Am Stadtpark 29/31, 26871 Papenburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Frey Anfragenr: 205218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205218/ Postanschrift Tobias Frey << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Frey
Tobias Frey
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Marie…
An Landkreis Emsland Details
Von
Tobias Frey
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Papenburg [#205218]
Datum
12. Januar 2021 04:18
An
Landkreis Emsland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Papenburg“ vom 07.12.2020 (#205218) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Tobias Frey Anfragenr: 205218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/205218/ Postanschrift Tobias Frey << Adresse entfernt >>
Landkreis Emsland
Sehr geehrter Herr Frey, sowohl Ihre damalige Anfrage sowie die heutige Erinnerung wurden zuständigkeitshalber an…
Von
Landkreis Emsland
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Mariengymnasium Papenburg [#205218]
Datum
12. Januar 2021 08:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Frey, sowohl Ihre damalige Anfrage sowie die heutige Erinnerung wurden zuständigkeitshalber an die Stadt Papenburg weitergeleitet. Mit freundlichem Gruß

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Landkreis Emsland
Ihre Anfrage Mariengymnasium Papenburg Sehr geehrter Herr Frey, der Landkreis Emsland hat mir Ihre Anfrage ("…
Von
Landkreis Emsland
Betreff
Ihre Anfrage Mariengymnasium Papenburg
Datum
13. Januar 2021 16:03
Status
Sehr geehrter Herr Frey, der Landkreis Emsland hat mir Ihre Anfrage ("Frag den Staat") weitergeleitet. Das Mariengymnasium in Papenburg ist eine Schule in freier Trägerschaft; bis Ende 2018 in Trägerschaft der Thuiner Franziskanerinnen und nun in Trägerschaft der Schulstiftung. Das Auskunftsrecht gilt nicht gegenüber Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung oder sonstigen kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Auskunftspflicht besteht damit nicht. Der geplante Umbau der Schule wird selbstverständlich unter Wahrung sämtlicher Rechtsvorschriften durchgeführt. Freundliche Grüße