Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Ministerium der Justiz und für Europa
Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart [#198586]
Datum
29. September 2020 13:31
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg Schillerplatz 4 70173 Stuttgart Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 198586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198586/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse für das Gebäude des Ministeriums der Justiz und für Euro…
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart [#198586]
Datum
1. Oktober 2020 15:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Beier, vielen Dank für Ihr Interesse für das Gebäude des Ministeriums der Justiz und für Europa, Baden-Württemberg auf dem Schillerplatz 4 in 70173 Stuttgart. Das Gebäude ist im Besitz des Landes Baden-Württemberg. Die informationspflichtige Stelle für das Gebäude ist der Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Unser Amt ist für die kommunalen Liegenschaften der Landeshauptstadt Stuttgart zuständig. Wir verweisen Sie deshalb zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg. Die Kontakt-E-Mail-Adresse ist: <<E-Mail-Adresse>>. Diese Adresse nehmen wir in Kopie der Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr Beier, wir kommen auf Ihre Anfrage, welche an uns zuständigkeitshalber übermittelt wurde, hins…
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Antwort: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart [#198586]
Datum
7. Oktober 2020 16:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, wir kommen auf Ihre Anfrage, welche an uns zuständigkeitshalber übermittelt wurde, hinsichtlich der Herausgabe des Energieausweises für das Gebäude Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, Ministerium der Justiz und für Europa Baden Württemberg zurück. Hierzu ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird insoweit stattgegeben, als dem Antragssteller die hierzu bestehenden Informationen mitgeteilt werden. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: Dem zulässigen Antrag war im tenorierten Umfang stattzugeben. Ein Energieausweis für das Gebäude Schillerplatz 4 existiert nicht. Bei dem Gebäude handelt es sich um ein denkmalgeschütztes Gebäude, für das ein Energieausweis nicht erstellt werden muss. Aus diesem Grund war der weitergehende Antrag auf Herausgabe abzulehnen, da dieses Begehren unmöglich ist. Als Auskunft einfacher Art fallen für diesen Bescheid keine Gebühren an. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Wider-spruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei Vermögen und Bau Amt Stuttgart, Ossietzkystr. 3, 70174 Stuttgart einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen