Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
Mittlere Bleiche 61

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die …
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61 [#199015]
Datum
1. Oktober 2020 11:11
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Energiebedarfsausweis für Gebäude Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude
Datum
5. Oktober 2020 08:18
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2588 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 05.10.2020 Gesch.Z.: 4.04.20.057 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Energiebedarfsausweis für Gebäude Ihre Anfrage vom 1. Oktober 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre oben bezeichnete Anfrage möchte ich Ihnen mitteilen, dass bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz der von Ihnen beantragte Energiebedarfsausweis nicht vorliegt. Ich habe Ihre Anfrage an das Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen Ener…
Von
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für BM und MWWK
Datum
13. Oktober 2020 13:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.10.2020 haben Sie die Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für das Ministerium für Bildung (das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) beantragt. Die beiden Ministerien sind in einem Dienstgebäude untergebracht. Dem Antrag kann nicht entsprochen werden. Ich kann Ihnen mitteilen, dass die angefragten Informationen im Ministerium für Bildung (im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur) nicht vorliegen. Sie können sich ggf. mit dieser Anfrage an den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), Stabsstelle Kommunikation, Rheinstr. 4E, 55116 Mainz, E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> wenden (§ 11 Abs. 3 S. 2 LTranspG). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen Ener…
An Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für BM und MWWK [#199015]
Datum
14. Oktober 2020 15:35
An
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Mittlere Bleiche 61 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Anfragenr: 199015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199015/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
WG: Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen …
Von
Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung (Landesbetrieb LBB)
Betreff
WG: Antrag nach dem LTranspG durch "Frag den Staat" - Herausgabe einer Ablichtung des aktuell gültigen Energiebedarfsausweises für BM und MWWK [#199015]
Datum
29. Oktober 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in anbei erhalten Sie den Energiebedarfsausweis der Liegenschaft Mittlere Bleiche 61 in Mainz. Der Ausweis wurde im Rahmen einer umfassenden Sanierung im Jahr 2005 erstellt und das Gebäude wurde als Neubau bewertet. Das Gebäude wurde im Jahr 1976 erstellt. Mit freundlichen Grüßen