Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg
Stefan-Meier-Straße 76
79104 Freiburg im Breisgau

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Dezember 2020
  • Frist
    23. Januar 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
21. Dezember 2020 11:07
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Mail mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
21. Dezember 2020 11:16
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, ich habe Ihre Mail mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Viele Grüße
Stadt Freiburg im Breisgau
Guten Tag Herr Antragsteller/in, dies ist kein Gebäude der Stadt Freiburg. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitt…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
21. Dezember 2020 11:34
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, dies ist kein Gebäude der Stadt Freiburg. Wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage bitte direkt an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe. Diese Mail wird nicht weitergeleitet. Danke und viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie die Anfrage bitte an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weiterleiten? ...…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
13. Januar 2021 12:19
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in könnten Sie die Anfrage bitte an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weiterleiten? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie bitten Ihre E-Mail direkt an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe &…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: Antw: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
13. Januar 2021 12:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir möchten Sie bitten Ihre E-Mail direkt an die Oberfinanzdirektion Karlsruhe " <<E-Mail-Adresse>>" zu versenden. Mit freundlichen Grüßen
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Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau [#207018]
Datum
13. Januar 2021 13:53
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Oberfinanzdirektion Karlsruhe - Außenstelle Freiburg Stefan-Meier-Straße 76 79104 Freiburg im Breisgau Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 207018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/207018/… Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> Anfragenr: 207018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/207018/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg
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Von
Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Freiburg
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Januar 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
592,2 KB