Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberlandesgericht Karlsruhe Schirmerstraße 4a 76133 Karlsruhe

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Oberlandesgericht Karlsruhe
Schirmerstraße 4a
76133 Karlsruhe

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    17. Februar 2021
  • Frist
    19. März 2021
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Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur…
An Oberlandesgericht Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberlandesgericht Karlsruhe Schirmerstraße 4a 76133 Karlsruhe [#212937]
Datum
17. Februar 2021 11:27
An
Oberlandesgericht Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Oberlandesgericht Karlsruhe Schirmerstraße 4a 76133 Karlsruhe Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 212937 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/212937/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Oberlandesgericht Karlsruhe
Ihre E-Mail vom 17.02.2021 Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Übersendung von Energieausweisen für das Gebäud…
Von
Oberlandesgericht Karlsruhe
Betreff
Ihre E-Mail vom 17.02.2021
Datum
1. März 2021 11:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage auf Übersendung von Energieausweisen für das Gebäude des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Schirmerstraße 4a, vom 17. Februar 2021 haben wir an das zuständige Landesamt für Vermögen und Bau Baden-Württemberg weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Oberlandesgericht Karlsruhe
Anfrage Nr. 212937: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberlandesgericht Karlsruhe, Schirmerstr. 4a, 76133 Karlsru…
Von
Oberlandesgericht Karlsruhe
Betreff
Anfrage Nr. 212937: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Oberlandesgericht Karlsruhe, Schirmerstr. 4a, 76133 Karlsruhe
Datum
13. März 2021 17:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in über Ihren Antrag nach UVwG vom 17.02.2021 ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Gründe: I. Über das Internetportal "Frag- den- Staat" wurde am 17.02.2021 Auskunft wie folgt beantragt: 1) Herausgabe des aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für das Oberlandesgericht Karlsruhe, Schirmerstr. 4a, 76133 Karlsruhe. 2) Im Falle eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Der Antrag ist zulässig und begründet. Die begehrte Auskunft wird wie folgt erteilt: 1) Derzeit liegt kein gültiger Energiebedarfsausweis für das Gebäude Schirmerstr. 4a, 76133 Karlsruhe vor. Das Gebäude ist denkmalgeschützt. Es besteht daher keine Verpflichtung zur Erstellung eines Energiebedarfsausweises. 2) Im Hinblick auf die Vorbildfunktion des Landes wird das Amt einen Energieverbrauchsausweis erstellen. Dieser wird dem Antragsteller nach dessen Vorliegen in Kopie zur Verfügung gestellt werden. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesbetrieb Vermögen und Bau - Amt Karlsruhe, Engesserstraße 1, 76131 Karlsruhe, einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs bei - Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg - Betriebsleitung, Rotebühlplatz 30, 70173 Stuttgart - gewahrt. Mit freundlichen Grüßen