Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeidirektion Mainz Valenciaplatz 255118 Mainz

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Polizeidirektion Mainz
Valenciaplatz 2
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Polizeidirektion Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeidirektion Mainz Valenciaplatz 255118 Mainz [#203584]
Datum
13. November 2020 15:09
An
Polizeidirektion Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Polizeidirektion Mainz Valenciaplatz 2 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203584/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Mainz
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei der Poststelle der Polizeidirektion Mainz eingegangen und wir…
Von
Polizeidirektion Mainz
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeidirektion Mainz Valenciaplatz 255118 Mainz [#203584]
Datum
13. November 2020 19:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Nachricht ist bei der Poststelle der Polizeidirektion Mainz eingegangen und wird hiermit zuständigkeitshalber zur weiteren Bearbeitung an die Behördliche Datenschutzbeauftragte weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Polizeidirektion Mainz
Energiebedarfsausweis für das Gebäude Polizeidirektion Mainz, Valenciaplatz 2, Mainz - #203584 Sehr [geschwärzt], …
Von
Polizeidirektion Mainz
Betreff
Energiebedarfsausweis für das Gebäude Polizeidirektion Mainz, Valenciaplatz 2, Mainz - #203584
Datum
30. November 2020 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1013,3 KB
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.11.2020. Die Beantwortung erfolgt nach den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen Belange und Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen. Der für das Dienstgebäude Polizeipräsidium Mainz, Valenciaplatz 2, 55118 Mainz, gültige Energieausweis für Nichtwohn-gebäude nach den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung( EnEV) bzw. den Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist als Fotodatei im Anhang beigefügt. Der Energieausweis ist im Dienstgebäude als Aushang zugänglich. Das Polizeipräsidium ist lediglich Nutzer dieses Gebäudes. Wenden Sie sich daher bitte zu weitergehenden Anfragen an den zuständigen Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung LBB, Zentrale Mainz, Rheinstr. 4E, 55116 Mainz. Erreichbarkeiten: Tel.: 06131 20496-0 Fax.: 06131 20496-251 E-Mail: Postfach.Zentrale(at)LBBnet.de. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>