Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 47053 Duisburg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Polizeipräsidium Duisburg
Düsseldorfer Straße
47053 Duisburg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2021
  • Frist
    7. August 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Lars Sözüer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Duisburg Details
Von
Lars Sözüer
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 47053 Duisburg [#224311]
Datum
4. Juli 2021 13:41
An
Polizeipräsidium Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 47053 Duisburg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Sözüer Anfragenr: 224311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224311/ Postanschrift Lars Sözüer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Sözüer
Polizeipräsidium Duisburg
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Anfragenr: 224311 Sehr geehrter Herr Sözüer, hiermit bestätige …
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW
Datum
5. Juli 2021 09:25
Status
Warte auf Antwort
image001.png
17,7 KB


Anfragenr: 224311 Sehr geehrter Herr Sözüer, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 04.07.2021. Der Eigentümer des Gebäudes auf der Düsseldorfer Straße in 47053 Duisburg ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). Ihre Nachricht habe ich an die zuständige Behörde weitergeleitet. Für weitere Anfragen Ihrer Art können Sie sich direkt an folgende Adresse wenden: BLB NRW Mercedesstraße 12 40470 Düsseldorf Mit freundlichen Grüßen
Polizeipräsidium Duisburg
PP_DU_Eingangsmitteilung_Energiebedarfsausweis_ Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 47053 Duisburg [#22…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
PP_DU_Eingangsmitteilung_Energiebedarfsausweis_ Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 47053 Duisburg [#224311]
Datum
14. Juli 2021 11:51
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-KRC 600-070-020-030 21_007_PP_Duisburg Sehr geehrter Herr Sözüer, Ihrem Antrag auf Informationszugang vom 04.07.2021 komme ich gerne nach. Die Fachabteilung wird mit der Prüfung der Unterlagen beauftragt. Löst Ihr Antrag auf Grund des Verwaltungsaufwands Kosten für Sie aus, werde ich Sie im Voraus hierüber informieren. Die Datenschutzerklärung des BLB NRW können Sie unter https://www.blb.nrw.de/datenschutz-ve... einsehen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Duisburg
WG: UIG_21_007_Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 161, 47053 Duisbu…
Von
Polizeipräsidium Duisburg
Betreff
WG: UIG_21_007_Energiebedarfsausweis für Gebäude: Polizeipräsidium Duisburg Düsseldorfer Straße 161, 47053 Duisburg [#224311]
Datum
26. Juli 2021 13:07
Status
Warte auf Antwort
100-ACM-KRC 600-070-020-30 21_007_PP_Duisburg Sehr geehrter Herr Sözüer, zur Beantwortung Ihres Informationsersuchens nach dem Umweltinformationsgesetz NRW übersende ich Ihnen eine Kopie des vollständigen Energieausweises für das Gebäude Düsseldorfer Str. 161 in 47053 Duisburg. Kosten: Die Information wird kostenfrei erteilt. Das Recht für zukünftige Anfragen, das heißt auch die vorliegende Anfrage ändernde oder ergänzende Anfragen, Gebühren nach der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (VerwGebO IFG NRW) oder Auslagenersatz für Umweltinformationen nach Tarifstelle 15c der Allgemeinen Gebührenordnung Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW), zu beanspruchen, bleibt vorbehalten. Mit freundlichen Grüßen