Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen

Anfrage an: Gemeinde Gundelfingen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Alte Bundesstraße 31
79194 Gundelfingen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Gemeinde Gundelfingen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Gemeinde Gundelfingen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Mai 2021 14:27
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pflicht zur…
An Gemeinde Gundelfingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen [#220044]
Datum
8. Mai 2021 14:27
An
Gemeinde Gundelfingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220044/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Gundelfingen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sende Ihnen gerne den Energieausweis für das Rathaus zu.…
Von
Gemeinde Gundelfingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen [#220044]
Datum
10. Mai 2021 09:38
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich sende Ihnen gerne den Energieausweis für das Rathaus zu. Wir haben für dieses Jahr die Erstellung neuer Energieausweise beauftragt, da die bisherigen auslaufen. Wenn es für Sie in Ordnung ist, würde ich Ihnen den neuen Ausweis zusenden, sobald dieser vorliegt. Wir haben die Erstellung beauftragt, der neue Ausweis sollte uns also in Kürze vorliegen. Bitte lassen Sie es mich wissen, ob dies für Sie so in Ordnung ist. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> gerne - es ist reines Interesse und hat keinerlei Eile. Mich interessiert der Energi…
An Gemeinde Gundelfingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen [#220044]
Datum
10. Mai 2021 11:03
An
Gemeinde Gundelfingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> gerne - es ist reines Interesse und hat keinerlei Eile. Mich interessiert der Energieaufwand von öffentlichen Gebäuden und die Frage, was man hier verbessern könnte. Vielen Dank Ihnen! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220044/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Gemeinde Gundelfingen
Hallo Antragsteller/in in diesem Fall wäre unser Energiebericht möglicherweise ein Anfang, um die Wartezeit zu üb…
Von
Gemeinde Gundelfingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alte Bundesstraße 31 79194 Gundelfingen [#220044]
Datum
11. Mai 2021 14:01
Status
Hallo Antragsteller/in in diesem Fall wäre unser Energiebericht möglicherweise ein Anfang, um die Wartezeit zu überbrücken. Wir erfassen die Strom-, Wasser- und Wärmeverbräuche der kommunalen Liegenschaften und ermitteln grundsätzliche Sanierungsoptionen für jedes Gebäude. Er ist nicht so detailliert wie ein Sanierungsfahrplan, aber als Steuerungsinstrument ganz praktikabel. https://www.gundelfingen.de/leben-wohnen/bauen-sanieren/energetische-sanierung/kommunale-liegenschaften Freundliche Grüße