Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg

Anfrage an: Altlandsberg

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Altlandsberg
Berliner Allee
15345 Altlandsberg

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Januar 2022
  • Frist
    24. März 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Altlandsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg [#237950]
Datum
18. Januar 2022 15:16
An
Altlandsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237950 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237950/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Altlandsberg
Sehr Antragsteller/in im Auftrag des Bürgermeisters bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Antrage…
Von
Altlandsberg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg [#237950]
Datum
21. Januar 2022 12:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in im Auftrag des Bürgermeisters bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres unten stehenden Antrages vom 18.01.2022. Nach Prüfung der Sach- und Rechtslage erhalten Sie bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Alt…
An Altlandsberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg [#237950]
Datum
14. März 2022 12:30
An
Altlandsberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg“ vom 18.01.2022 (#237950) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Altlandsberg
Sehr Antragsteller/in bedauerlicherweise blieb und bleibt auch unsere Verwaltung nicht von Corona verschont. Ihr …
Von
Altlandsberg
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Altlandsberg Berliner Allee 15345 Altlandsberg [#237950]
Datum
14. März 2022 12:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bedauerlicherweise blieb und bleibt auch unsere Verwaltung nicht von Corona verschont. Ihr Anliegen konnte daher nicht zeitnah bearbeitet werden. Sobald mir die notwendigen Informationen aus der Fachabteilung vorliegen, werde ich Sie informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Altlandsberg
Energieausweis Rathaus Sehr Antragsteller/in auf Ihren Akteneinsichtsantrag hinsichtlich des Energieausweises für…
Von
Altlandsberg
Betreff
Energieausweis Rathaus
Datum
14. April 2022 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihren Akteneinsichtsantrag hinsichtlich des Energieausweises für das Rathaus kann ich Ihnen mitteilen, dass die Stadt Altlandsberg über keinen aktuellen Energieausweis für das Rathaus verfügt. Dies ist entsprechend § 79 Absatz 4 GEG auch gesetzlich nicht notwendig. Das Rathaus Altlandsberg ist als Einzeldenkmal eingestuft. (Denkmalliste des Landes Brandenburg Landkreis Märkisch-Oderland Stand: 31.12.2020 - ID-Nummer (MIDAS[1]Obj.Nr.) 09180272) Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie Frohe Ostern! Mit freundlichen Grüßen