Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1-201796 Pirna

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Am Markt 1-2
01796 Pirna

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2020
  • Frist
    7. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Anne Johannsen
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Details
Von
Anne Johannsen
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Am Markt 1-201796 Pirna [#199394]
Datum
4. Oktober 2020 13:23
An
Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Am Markt 1-2 01796 Pirna Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsisches Umweltinformationsgesetz (SächsUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 Satz 1 SächsUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anne Johannsen Anfragenr: 199394 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199394/ Postanschrift Anne Johannsen << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anne Johannsen

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Stadt Pirna
Hallo Frau Johannsen, das Bürgerbüro hat mir Ihre Anfragen bzgl. der Energieausweise weitergeleitet. Bei den Geb…
Von
Stadt Pirna
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Frau Johannsen, das Bürgerbüro hat mir Ihre Anfragen bzgl. der Energieausweise weitergeleitet. Bei den Gebäuden Rathaus und Schule Nicolaistraße ist es grundsätzlich so, dass diese unter Denkmalschutz stehen und somit kein Energieausweis (weder Verbrauchs- noch Bedarfsausweis) erforderlich ist. Dennoch wurde bereits im Jahr 2010 für das Rathaus ein Verbrauchsausweis erstellt, der seitdem auch im Rathaus aushängt. Anbei habe ich Ihnen das Dokument dazu nochmal mitgeschickt. Es ist kein Scan, daher fehlt die Unterschrift. Wenn Sie darauf bestehen, kann ich den Ausweis auch einscannen. Generell ist es so, dass alle kommunalen Gebäude, für die eine Aushangpflicht besteht, auch einen Verbrauchsausweis besitzen und dieser im Eingangsbereich gut sichtbar angebracht wurde. Nur für einzelne Gebäude, die dem Denkmalschutz unterliegen bzw. eine Nutzfläche >250m² aufweisen, wurde von einer Erstellung abgesehen. Mit freundlichen Grüßen