Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Bockenheim

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Bockenheim

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. April 2022
  • Frist
    6. Mai 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf d…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Bockenheim [#245285]
Datum
2. April 2022 01:19
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Bockenheim Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245285/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Ihre Anfrage Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich habe diese an die zuständige Gem…
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
4. April 2022 10:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Ich habe diese an die zuständige Gemeinde Bockenheim an der Weinstraße weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#245285] Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte die Email-Adresse der Gemeinde Bock…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#245285]
Datum
18. April 2022 18:27
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir bitte die Email-Adresse der Gemeinde Bockenheim an der Weinstraße nennen? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245285/
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
AW: Ihre Anfrage [#245285] <<E-Mail-Adresse>>
Von
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#245285]
Datum
19. April 2022 09:11
Status
Warte auf Antwort
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage [#245285] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Ge…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage [#245285]
Datum
8. Mai 2022 14:58
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Bockenheim“ vom 02.04.2022 (#245285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
WG: Anfrage [#245285] Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns mit wofür, bzw. für welchen Zw…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Leiningerland
Betreff
WG: Anfrage [#245285]
Datum
9. Mai 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bitte teilen Sie uns mit wofür, bzw. für welchen Zweck (oder in welcher Ausführung) Sie den Energiebedarfsausweis benötigen. Hierzu gibt es mittlerweile mehrere Berechnungsgrundlagen und Ausführungen. Ggf. müsste die Ortsgemeinde einen erweiterten Gebäudeausweis in Auftrag geben; dies beansprucht allerding eine gewisse Vorlaufzeit. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinl…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Bockenheim“ [#245285]
Datum
23. Mai 2022 20:56
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/245285/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Verbandsgemeinde Leiningerland von mir eine ausführliche Begründung für den Aktenzugang einfordert. Laut Gesetz ist dies nicht vorgeschrieben. Ich bitte Sie um Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 245285.pdf Anfragenr: 245285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245285/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
4.03.22.075 Vermittlungsanfrage vom 23.05.2022 [#245285] 4.03.22.075 Sehr geehrte Damen und Herren, anders als v…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
4.03.22.075 Vermittlungsanfrage vom 23.05.2022 [#245285]
Datum
4. Juni 2022 11:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
4.03.22.075 Sehr geehrte Damen und Herren, anders als von Ihnen behauptet wurde meine Anfrage am 09.05.2022 NICHT von seiten der Verbandsgemeinde Leiningerland beantwortet. Daher bitte ich Sie um Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245285/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 04.06.2022 [#245285] Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 09…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.06.2022 [#245285]
Datum
12. Juni 2022 13:30
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich komme zurück auf Ihre Nachricht vom 09.05.2022. Ich benötige den Ausweis über die Effiziens Ihres Gebäudes bestimmen zu können. Bitte senden Sie mir diesen Antrag zu. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 245285 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245285/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 04.06.2022 [#245285] Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für…
An Kreisverwaltung Bad Dürkheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 04.06.2022 [#245285]
Datum
21. Mai 2023 14:57
An
Kreisverwaltung Bad Dürkheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Bockenheim“ vom 02.04.2022 (#245285) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 381 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>