Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg

Anfrage an: Landkreis Neunkirchen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Hauptstraße 116
<< Adresse entfernt >>

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg [#198254]
Datum
28. September 2020 19:43
An
Landkreis Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Hauptstraße 116 << Adresse entfernt >> Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Saarländisches Umweltinformationsgesetz (SUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Haupt…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg [#198254]
Datum
9. November 2020 12:48
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Neunkirchen
Anfrage Sehr geehrteAntragsteller/in ich wundere mich doch sehr über ihren unangemessenen Ton. Gerne schlage ic…
Von
Landkreis Neunkirchen
Betreff
Anfrage
Datum
10. November 2020 11:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich wundere mich doch sehr über ihren unangemessenen Ton. Gerne schlage ich ihnen den offiziellen Weg einer postalischen Anfrage vor. Diese dürfen Sie selbstredend an die hier genannte Postadresse richten und zwar in üblichem Geschäftsgebahren! Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihres forschen Begehrens und den Fundort der erwähnten Frist. Eine Auskunft erteile ich Ihnen auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage [#198254] Guten Tag Herr Zawar, bereits in meiner ersten Anfrag vom 28.09.2020 habe ich mich ausdrück…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
18. November 2020 18:55
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag Herr Zawar, bereits in meiner ersten Anfrag vom 28.09.2020 habe ich mich ausdrücklich auf das Saarländische Umweltinformationsgesetz SUIG) bezogen. Gerne nenne ich Ihnen im Einzelnen die Stellen des Gesetzes, mit denen ich meinen Antrag auf Auskunft begründe, wobei mich echt wundert, dass Sie als Behördenvertreter nicht bereit sind, im Sinne der Bürgerfreundlichkeit einen Blick in das Gesetz zu werfen. Im Einzelnen: 1. Sie schreiben: "Gerne schlage ich ihnen den offiziellen Weg einer postalischen Anfrage vor." Das SUIG verlangt an keiner Stelle den Postweg zu Auskunftsanfrage. Vielmehr führt das SUIG in § 3 Abs.2 Satz 2 klar aus: "Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art eröffnet werden." Sollten Sie weiterhin auf einen postalisch eingereichten Auskunftsantrag bestehen, bitte ich um juristisch einwandfreie Begründung. 2. Sie schreiben: "Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihres forschen Begehrens und den Fundort der erwähnten Frist." Auch hier lohnt ein Blick in das Saarländische Umweltinformationsgesetz: SUIG §3,3 "(3) Soweit ein Anspruch nach Abs.1 besteht, sind die Umweltinformationen der Antrag stellenden Person unter Berücksichtigung etwaiger von ihr angegebenen Zeitpunkte, spätestens jedoch mit Ablauf der Frist nach Satz 2 Nr.1 oder 2 zugänglich zu machen. 2Die Frist beginnt mit Eingang des Antrags bei der informationspflichtigen Stelle, die über die Informationen verfügt, und endet mit Ablauf eines Monats ..." Sollten Sie weiterhin eine Verfristung Ihrerseits verneinen, bitte ich um juristisch einwandfreie Begründung. 3. Sie schreiben: "Eine Auskunft erteile ich Ihnen auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können." Auch dazu findet sich im Saarländischen Informationsgesetz eine ganz klare Ausführung: SUIG § 3,1 "(1) 1Jede Person hat nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die eine informationspflichtige Stelle im Sinne des § 2 Abs.1 verfügt, ohne ein rechtliches Interesse darlegen zu müssen." Sollten Sie weiterhin auf einem Nachweis eines berechtigten Interesses bestehen, bitte ich um juristisch einwandfreie Begründung. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Neunkirchen
AW: Anfrage [#198254] Hallo, Sie haben leider nur teilwese recht. Allerdings habe ich auch die DSVGO, falls Ihne…
Von
Landkreis Neunkirchen
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
18. November 2020 20:12
Status
Warte auf Antwort
Hallo, Sie haben leider nur teilwese recht. Allerdings habe ich auch die DSVGO, falls Ihnen das etwas sagt, zu beachten. Falls Sie kein berechtigtes Interesse nach den einschlägigen Vorschriften nachweisen können, werde ich Ihrem Begehren nicht nachgehen. Der Rechtsweg steht Ihnen natürlich offen. Ich rate Ihnen einen Juristen zu konsultieren, damit Sie vollumfänglich über Ihre vermeintlichen Rechte informiert sind. Viele Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in ich gehe einfach mal davon aus, dass Sie in Ihrem Schreiben vo…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
22. November 2020 19:05
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich gehe einfach mal davon aus, dass Sie in Ihrem Schreiben vom 18.11.2020 meine Bitte um Auskunft mit Hinweis auf die DSGVO abgelehnt haben. Die DSGVO ist in Bezug auf mein Auskunftsersuchen aber nicht anwendbar, ich begehre KEINERLEI Auskunft zu personenbezogenen Daten irgendeiner natürlichen Person. "Art. 1 DSGVO Gegenstand und Ziele Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Diese Verordnung schützt die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen und insbesondere deren Recht auf Schutz personenbezogener Daten. Der freie Verkehr personenbezogener Daten in der Union darf aus Gründen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten weder eingeschränkt noch verboten werden." Ich kann durchaus damit leben, wenn Sie sämtliche PERSONENBEZOGENEN Daten im von mir beantragten Energiebedarfsausweis schwärzen. Weiter schreiben Sie: "Falls Sie kein berechtigtes Interesse nach den einschlägigen Vorschriften nachweisen können, werde ich Ihrem Begehren nicht nachgehen." Teilen Sie mir bitte mit, welche diese "einschlägigen Vorschriften" genau sind, und in welcher amtlichen Verlautbarung/Gesetzestext ich diese nachlesen kann. Vielen Dank für Ihre Mühe, Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
25. November 2020 21:49
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
3. Dezember 2020 21:42
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 35 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] [geschwärzt] Dipl. Betriebswirt (FH) Dipl. Verwaltungswirt [geschw…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
13. Dezember 2020 21:03
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
[geschwärzt] Dipl. Betriebswirt (FH) Dipl. Verwaltungswirt [geschwärzt] [geschwärzt] Telefon:++49 (0)6821 9196008 D1: ++49 (0)160 96801252 Vodafone: ++ 49 (0)162 6183369 [geschwärzt] Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 01.12.2020 Beschwerde über willkürliche Verschleppung eines Antrages nach SUIG Beschwerde über unangebrachten Umgangston im Bürgerdialog Sehr [geschwärzt], mit Mail vom 28.09.20 habe ich im Rahmen einer bundesweiten Kapagne der Informationsfreiheitsplattform „Frag den Staat“ den LK NK um die Herausgabe eines Energieausweises für das Rathaus der Gemeinde Spiesen-Elversberg ersucht. Diese Anfrage war ein Formschreiben, dass bereits die Bitte enthielt, personenbezogene Daten soweit erforderlich zu schwärzen. Am 09.11.20 habe ich mit einem weiteren Formschreiben darauf hingewiesen, dass die gesetzliche Frist um 11 Tage überschritten sei. Am 10.11.20 erhielt ich dann eine Antwort Ihres Mitarbeiters, Herrn Bruno Zawar, die im Stil sehr zu wünschen übrig lässt. (Schreibfehler wurden 1:1 übernommen) Herr Zawar schreibt: „ich wundere mich doch sehr über ihren unangemessenen Ton.“ „Bitte nennen Sie mir die Rechtsgrundlage ihres forschen Begehrens und den Fundort der erwähnten Frist.“ „Eine Auskunft erteile ich Ihnen auch nur dann, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können.“ Im unteren Teil seines Schreibens hat Herr Zawar Teile meiner Mail vom 09.11.20 einkopiert, an zwei Stellen mit 6 bzw. 4 Fragezeichen versehen. Ich habe mit Schreiben vom 18.11.20 eingehend auf die Anmerkungen des Herrn Zawar reagiert und im Einzelnen darum gebeten, mir juristisch einwandfreie Begründung für ein weiteres Verweigern der von mir erbetenen Auskunft zu übermitteln. Das Antwortschreiben des Herrn Zawar vom 18.11.20 beginnt mit „Hallo“, einer Anrede, die ich im Behördenverkehr bisher nicht gehört habe. Weiter beharrt Herr Zawar auch in diesem Schreiben darauf, ich habe ein „berechtigtes Interesse nach den einschlägigen Vorschriften“ nachzuweisen. Im nächsten Satz rät mir Herr Zawar, ich solle einen „Juristen“ (gendergerecht wäre wohl eine andere Schreibweise für eine Behörde angemessen!) konsultieren um über meine „vermeintlichen“ Rechte informiert zu sein. Mit Schreiben vom 22.11.20 habe ich Herrn Zawar darauf hingewiesen, dass die von ihm ins Feld geführte „DSVGO“ hier nicht greift, und darum gebeten, mir Auskunft darüber zu geben, welche „einschlägigen Vorschriften“ eine Auskunftserteilung verhindern. Mit Schreiben vom 25.11.20 habe ich erneut auf die Verfristung meines Auskunftsbegehrens hingewiesen, da nach dem Schreiben des Herrn Zawar vom 18.11.20 keine Reaktion des Landkreises Neunkirchen mehr erfolgte. Ich verbitte mir ganz entschieden, in solch einem Ton von Ihrer Behörde angegangen zu werden. Ich verbitte mir, dass mir ein „unangemessener Ton“ vorgeworfen, und mein mir gesetzlich zustehendes Begehren als „forsch“ bezeichnet wird. Meine schriftlichen Anmerkungen in einer Antwort mit Fragezeichen zu markieren zeugt hingegen nur von entweder mangelnder Erziehung oder Mißachtung des anfragenden Bürgers. Ich bin kein Parteigenosse oder Kollege des Herrn Zawar, „Hallo“ als Anrede in einem Behördenschreiben an einen Bürger ist eine bodenlose Unverschämtheit!! Die Schreiben des Herrn Zawar enthalten etliche Schreibfehler, Gesetze werden unrichtig bezeichnet und die mir zustehende Höflichkeitsform verletzt. Die Krönung ist, dass Herr Zawar mir rät, mich über meine „vermeintlichen“ Rechte zu informieren. Laut Duden bedeutet vermeintlich: „angeblich, scheinbar,vorgeblich“. Ich habe keine „angeblichen, scheinbare, vorgeblichen" Rechte, sondern ganz klare Ansprüche auf Herausgabe der von mir geforderten Informationen. Ich bin sicher, dass der Landreis Neunkirchen mir zeitnah den von mir geforderten Energiebedarfsausweis zukommen lässt und erwarte eine eindeutige Stellungnahme zu meinen Beschwerden. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 198254 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
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AW: Anfrage [#198254] Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 14…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
14. Dezember 2020 22:17
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 14.12.2020 Beschwerde über willkürliche Verschleppung eines Antrages nach SUIG Beschwerde über unangebrachten Umgangston im Bürgerdialog Mein Schreiben vom 01.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.12.2020 habe ich offiziell Beschwerde über bürgerunfreundliches Behördenverhalten und Verschleppung eines Antrages nach SUIG geführt. Bis heute ist vom Landkreis Neunkirchen keinerlei Reaktion erfolgt. Im Zusammenhang mit meinem o.g Schreiben stellt sich für mich eine zusätzliche Frage: Wieso bekomme ich auf eine erneute Anfrage über „Frag den Staat“ vom 23.11.2020 bereits am 02.12.2020 in sachlich freundlicher Form die von mir geforderte Auskunft? (Energiebedarfsausweis für Gebäude: Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule Am Ring 39a66583 Spiesen-Elversberg [#204308] 23. November 2020 18:57) Warum wurde hier nicht ein Nachweis des berechtigten Interesses gefordert? War diese Anfrage nicht forsch? War der Ton hier angemessener? ... Ich ersuche Sie erneut, mir den in meiner Anfrage vom 28.09.2020 erbetenen Energieausweis umgehend zu übersenden, und zu meiner Beschwerde vom 01.12.2020 Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
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Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
14. Dezember 2020 22:18
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
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Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
18. Dezember 2020 20:00
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
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Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
21. Dezember 2020 20:56
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
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Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
27. Dezember 2020 22:27
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 59 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
30. Dezember 2020 22:28
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 04…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
3. Januar 2021 19:39
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 04.01.2021 Beschwerde über willkürliche Verschleppung eines Antrages nach SUIG Beschwerde über unangebrachten Umgangston im Bürgerdialog Meine Schreiben vom 01.12.2020 und 14.12.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.12.2020 und 14.12.2020 habe ich offiziell Beschwerde über bürgerunfreundliches Behördenverhalten und Verschleppung eines Antrages nach SUIG geführt. Bis heute ist vom Landkreis Neunkirchen auch auf mein erneutes Schreiben vom 14.12.2020 keinerlei Reaktion (Eingangsbestätigung, Weitergabehinweis, Verzögerung..) erfolgt. Ich habe mich ausdrücklich mit klaren, nachlesbaren Angaben des Fehlverhaltens über einen Mitarbeiter des Landkreises Neunkirchen beschwert und verlange jetzt eine Stellungnahme Ihrerseits. Wie bereits Übung in dieser Sache kann jederman/frau unseren Schriftverkehr über „Frag den Staat“ anonymisiert nachlesen. Ich fordere Sie mit diesem Schreiben zum dritten Mal auf, mir den in meiner ersten Anfrage vom 28.09.2020 beantragten Energieausweis umgehend zu übersenden, und zu meinen Beschwerden vom 01.12.2020 und 14.12.2020 Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
6. Januar 2021 21:56
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 69 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Anfrage [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für …
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage [#198254]
Datum
10. Januar 2021 21:53
An
Landkreis Neunkirchen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 73 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Behörde
Betreff
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Datum
11. Januar 2021 01:54
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Warte auf Antwort

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AW: Warning: could not send message for past 4 hours [#198254] Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-H…
An Landkreis Neunkirchen Details
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Betreff
AW: Warning: could not send message for past 4 hours [#198254]
Datum
17. Januar 2021 19:14
An
Landkreis Neunkirchen
Status
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Landkreis Neunkirchen Landrat Sören Meng Wilhelm-Heinrich-Straße 36 66564 Ottweiler 18.01.2021 Beschwerde über willkürliche Verschleppung eines Antrages nach SUIG Beschwerde über unangebrachten Umgangston im Bürgerdialog Meine Schreiben vom 01.12.2020 und 14.12.2020 und 04.01.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 01.12.2020, 14.12.2020 und 04.01.2021 habe ich offiziell Beschwerde über bürgerunfreundliches Behördenverhalten und Verschleppung eines Antrages nach SUIG geführt. Bis heute ist vom Landkreis Neunkirchen weder auf meine Schreiben vom 01.12.2020 und 14.12.2020 noch auf mein erneutes Schreiben vom 04.01.2021 irgendeine Reaktion (Eingangsbestätigung, Weitergabehinweis, Verzögerung..) erfolgt. Ich habe mich ausdrücklich mit klaren, nachlesbaren Angaben des Fehlverhaltens über einen Mitarbeiter des Landkreises Neunkirchen beschwert und verlange erneut mit dem heutigen Schreiben eine Stellungnahme Ihrerseits. Ich fordere Sie mit diesem Schreiben zum vierten Mal auf, mir den in meiner ersten Anfrage vom 28.09.2020 beantragten Energieausweis umgehend zu übersenden, und zu meinen Beschwerden vom 01.12.2020, 14.12.2020 und 04.01.2021 Stellung zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen, bleiben Sie gesund Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Warning: could not send message for past 4 hours [#198254]
Datum
26. Januar 2021 20:31
An
Landkreis Neunkirchen
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Hauptstraße 11666583 Spiesen-Elversberg“ vom 28.09.2020 (#198254) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Neunkirchen
Energiebedarfsausweis Rathaus Spiesen-Elversberg Sehr geehrteAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre Anfrage über …
Von
Landkreis Neunkirchen
Betreff
Energiebedarfsausweis Rathaus Spiesen-Elversberg
Datum
27. Januar 2021 15:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in im Hinblick auf Ihre Anfrage über den o.g. Energiebedarfsausweis nach § 80 GEG kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Adressat der entsprechenden Verpflichtung und somit auch im Besitz des erforderlichen Ausweises ist zunächst der Eigentümer oder der Bauherr. Der Landkreis Neunkirchen ist beides nicht, auch nicht Vermieter. Auch haben in den letzten Jahren keine baulichen Änderungen im Sinne des § 80 Abs. 2 GEG dergestalt stattgefunden, dass unserer Unteren Bauaufsichtsbehörde in diesem Zusammenhang (Baugenehmigungsverfahren) ein Energiebedarfsausweis vorgelegt werden musste. Der Landkreis Neunkirchen ist daher nicht im Besitz eines Energiebedarfsausweises oder einer Kopie desselben für das von Ihnen nachgefragte Gebäude. Sie müssen sich mit Ihrem Begehren also an den Eigentümer bzw. die Gemeinde Spiesen-Elversberg wenden (wobei soviel ich weiß die Pflicht eines Energiebedarfsausweises bei Neubauten erst im Jahre 2002 eingeführt wurde). Datenschutzrechtliche Hinderungsgründe oder auch Geheimhaltungsinteressen stehen meiner Ansicht nach Ihrem Begehren nicht entgegen, was sich ja auch bei Ihrer Anfrage nach dem Schulgebäude Albert-Schweitzer-Gemeinschaftsschule gezeigt hat. Hier war es dem Landkreis Neunkirchen im Gegensatz zum Rathaus auch möglich, den Energiebedarfsausweis vorzulegen, da es sich um eine weiterführende Schule handelt und der Landkreis Neunkirchen Schulträger und somit auch Eigentümer des Gebäudes ist. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben, mit freundlichen Grüßen,

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AW: Energiebedarfsausweis Rathaus Spiesen-Elversberg [#198254] Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragstell…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
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Betreff
AW: Energiebedarfsausweis Rathaus Spiesen-Elversberg [#198254]
Datum
27. Januar 2021 19:16
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in sehr geehrtAntragsteller/in ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 27.01.2021. Mir bleibt hier die Frage, warum der Landkreis Neunkirchen 120 Tage brauchte um mir mitzuteilen, dass der LK NICHT der richtige Ansprechpartner ist. Außerdem kann ich nicht nachvollziehen, warum meine Anfrage nicht an die Gemeinde Spiesen-Elversberg weitergeleitet wurde. In meiner Erstanfrage vom 28.09.2020 ist klar zu lesen: "Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter." Wenn ich mir im Nachhinein den Schriftwechsel betrachte, scheint in Ihrer Behörde einiges im Argen zu liegen. Bleiben Sie gesund, mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198254 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198254/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>