Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Hauptstraße 18, 73344 Gruibingen

Anfrage an: Gemeinde Gruibingen

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Hauptstraße 18
73344 Gruibingen

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Oktober 2020
  • Frist
    3. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Julian Pascal Beier
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die P…
An Gemeinde Gruibingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Hauptstraße 18, 73344 Gruibingen [#198969]
Datum
1. Oktober 2020 06:18
An
Gemeinde Gruibingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem UVwG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Hauptstraße 18 73344 Gruibingen Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier Anfragenr: 198969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198969/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julian Pascal Beier
Gemeinde Gruibingen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschließlich 09.10.2020 nicht im Hau…
Von
Gemeinde Gruibingen
Betreff
Automatische Antwort: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Hauptstraße 18, 73344 Gruibingen [#198969]
Datum
1. Oktober 2020 06:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin bis einschließlich 09.10.2020 nicht im Haus. Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an <<E-Mail-Adresse>> Vielen Dank. Larissa Weinmann
Gemeinde Gruibingen
Sehr geehrter Herr Beier, unser Rathaus hat eine Nutzfläche kleiner 250 qm. Damit sind wir nicht verpflichtet ein…
Von
Gemeinde Gruibingen
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Hauptstraße 18, 73344 Gruibingen [#198969]
Datum
2. Oktober 2020 12:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Beier, unser Rathaus hat eine Nutzfläche kleiner 250 qm. Damit sind wir nicht verpflichtet einen Energiebedarfsausweis zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen

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Julian Pascal Beier
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Auch wenn dazu rechtlich keine Verpflichtung…
An Gemeinde Gruibingen Details
Von
Julian Pascal Beier
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus, Hauptstraße 18, 73344 Gruibingen [#198969]
Datum
2. Oktober 2020 22:30
An
Gemeinde Gruibingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die Auskunft. Auch wenn dazu rechtlich keine Verpflichtung besteht, wäre dies ja trotzdem möglich. Mit freundlichen Grüßen Julian Beier Anfragenr: 198969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198969/ Postanschrift Julian Pascal Beier << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>