Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Landshuter Straße 1

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. September 2020
  • Frist
    31. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf…
An Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
29. September 2020 14:35
An
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 Abs. 2 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Landshuter Straße 1 Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Lands…
An Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
31. Oktober 2020 09:52
An
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1“ vom 29.09.2020 (#198613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198613/
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage nicht beantworten können, da dies nicht …
Von
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
2. November 2020 08:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir teilen Ihnen mit, dass wir Ihre Anfrage nicht beantworten können, da dies nicht in unserem Zuständigkeitsbereich liegt. Bedingt durch den akut hohem Arbeitsanfall ist es uns auch nicht möglich Ihre Anfrage weiterzuleiten. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, in wessen Zuständigkeitsbereich die Anfrage fällt. Danke.…
An Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
2. November 2020 09:05
An
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte teilen Sie mir mit, in wessen Zuständigkeitsbereich die Anfrage fällt. Danke. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198613/
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erklären Sie mir nochmal was Sie genau brauchen und wieso und ob wir zur Überm…
Von
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
2. November 2020 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte erklären Sie mir nochmal was Sie genau brauchen und wieso und ob wir zur Übermittlung der Daten verpflichtet sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Land…
An Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
20. Februar 2021 17:50
An
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1“ vom 29.09.2020 (#198613) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 113 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 198613 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/198613/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Sehr Antragsteller/in sie sind hier beim Landratsamt gelandet. Den Energiebedarfsausweis für das Erdinger Rathau…
Von
Landratsamt Erding - Abteilung 5 - Gesundheitsamt
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Landshuter Straße 1 [#198613]
Datum
22. Februar 2021 13:38
Status
Sehr Antragsteller/in sie sind hier beim Landratsamt gelandet. Den Energiebedarfsausweis für das Erdinger Rathaus, müssen Sie auch beim Erdinger Rathaus, also der Verwaltung der großen Kreisstadt Erding anfragen. Mit freundlichen Grüßen