Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig

Anfrage an: Stadt Braunschweig

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Neubau Braunschweig
Bohlweg 30
38100 Braunschweig

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. November 2020
  • Frist
    5. Dezember 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

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Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Verweis auf die Pfli…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
3. November 2020 13:03
An
Stadt Braunschweig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 30 38100 Braunschweig Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202799/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in den Energieausweis für das Gebäude Rathaus Neubau Bohlweg 30 finden sie im Eingangsbe…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
4. November 2020 07:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in den Energieausweis für das Gebäude Rathaus Neubau Bohlweg 30 finden sie im Eingangsbereich zwischen den Fahrstuhltüren öffentlich zugänglich zur Einsicht (entsprechend EnEV 2014 §16). Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Rathaus-Eingang Bohlweg 30 ist laut Aushang dauerhaft geschlossen, das angeforde…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
11. November 2020 11:10
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Rathaus-Eingang Bohlweg 30 ist laut Aushang dauerhaft geschlossen, das angeforderte Dokument somit nicht einsehbar. Bitte senden sie mir den Energieausweis zu. Bitte bedenken sie bei der Bereitstellung folgendes: Nur ein hochwertiges elektonisches Dokument (z. B. PDF) ermöglicht eine barrierrefreie Teilhabe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202799/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber leite ich ihre Anfrage an den Fachbereich Hochbau weiter. Mit fr…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
11. November 2020 13:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in zuständigkeitshalber leite ich ihre Anfrage an den Fachbereich Hochbau weiter. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in laut ihrer Antwort vom 4. November findet sich der Energieausweis für das Gebäude Ra…
An Stadt Braunschweig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
25. November 2020 15:18
An
Stadt Braunschweig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in laut ihrer Antwort vom 4. November findet sich der Energieausweis für das Gebäude Rathaus Neubau Bohlweg 30 im Eingangsbereich zwischen den Fahrstuhltüren öffentlich zugänglich zur Einsicht (entsprechend EnEV 2014 §16). Am 11. November habe ich Sie darüber imformiert, dass der Rathaus-Eingang Bohlweg 30 laut Aushang dauerhaft geschlossen und das angeforderte Dokument somit nicht einsehbar ist. Eine Zusendung des Energieausweises ist bisher nicht erfolgt. Deshalb bitte ich Sie noch einmal Zusendung des Energieausweises. Bitte bedenken sie bei der Bereitstellung folgendes: Nur ein hochwertiges elektonisches Dokument (z. B. PDF) ermöglicht eine barrierrefreie Teilhabe. Ihre zuständige Behindertenbeauftragte bzw. ihr zuständiger Behindertenbeauftragter kann nähere Erläuterungen hierzu gehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202799 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202799/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Braunschweig
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den aktuellen Ausweis zum Rathaus. Der Ausweis wurde auf Grundl…
Von
Stadt Braunschweig
Betreff
AW: WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Neubau Braunschweig Bohlweg 3038100 Braunschweig [#202799]
Datum
26. November 2020 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in im Anhang finden Sie den aktuellen Ausweis zum Rathaus. Der Ausweis wurde auf Grundlage des Verbrauchs erstellt. Die Liegenschaft wird zentral über einen Fernwärmeanschluss versorgt. Dementsprechend sind Rathaus Neu-, Alt- und Zusatzbau in den Flächen berücksichtigt. Hier noch ein Artikel zum Vorschlag der Verwaltung: Rathaus-Neubau wird saniert – Stadt mietet Büros im BraWoPark Business Center III am Hauptbahnhof, https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/rathausneubau.php sowie dem Beschluss zur Anmietung von Büroraum im Business Center III im BraWoPark (vom 23.10.2019). https://www.braunschweig.de/politik_verwaltung/nachrichten/medien/Vorlage_Anmietung_BCIII_151119.pdf Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen