Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Potsdamer Platz 9 14548 Schwielowsee

Anfrage an: Schwielowsee

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus
Potsdamer Platz 9
14548 Schwielowsee

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2021
  • Frist
    18. Mai 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Reinhild Costa Kollewijn
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie…
An Schwielowsee Details
Von
Reinhild Costa Kollewijn
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Potsdamer Platz 9 14548 Schwielowsee [#218478]
Datum
15. April 2021 20:23
An
Schwielowsee
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach §80 GEG beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen und vollständigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Potsdamer Platz 9 14548 Schwielowsee Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem vollständigen Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Hierbei sollte es sich nicht lediglich um den Aushang handeln, da bei diesem in der Regel Angaben fehlen. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Umweltinformationsgesetz (BbgUIG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft; Gebühren fallen somit nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Reinhild Costa Kollewijn Anfragenr: 218478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/218478/ Postanschrift Reinhild Costa Kollewijn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Reinhild Costa Kollewijn

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Schwielowsee
Sehr geehrte Frau Kollewijn, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage nach einem Energieausweis für das Ra…
Von
Schwielowsee
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Potsdamer Platz 9 14548 Schwielowsee
Datum
7. Mai 2021 12:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Kollewijn, vielen Dank für Ihr Interesse und Ihre Anfrage nach einem Energieausweis für das Rathaus der Gemeinde Schwielowsee am Potsdamer Platz 9 in 14548 Schwielowsee. Sie verweisen in Ihrer Anfrage auf § 80 GEG und lesen daraus eine Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises für das vorstehend bezeichnete Gebäude. Leider gehen Sie nicht darauf ein, auf welchen Absatz von § 80 GEG Sie sich konkret beziehen. Insofern sehen Sie es uns bitte nach, dass wir hier nicht umfassend sämtliche, vom Gesetzgeber vorgesehene, Voraussetzungen durchdeklinieren, sondern Ihnen nur summarisch mitteilen, dass keine der Voraussetzungen des § 80 GEG auf unser Gebäude zutrifft. Mithin ergibt sich auch nicht die von Ihnen erwünschte Rechtsfolge, d. h. es besteht keine Pflicht einen Energieausweis für das vorgenannte Gebäude zu erstellen, vorzuhalten oder dergleichen. Gleichwohl können wir Ihnen aber versichern, dass wir einen ökologisch nachhaltigen und ressourcenschonenden Betrieb des Gebäudes jederzeit im Auge haben und sich ergebende Energieeinsparpotenziale nutzen. Ihr Interesse und Ihre Anfrage kann uns in diesem Bestreben nur bestätigen und bekräftigen.