Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Reinickendorf Eichborndamm 215-239Berlin

Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des

- Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für
Rathaus Reinickendorf
Eichborndamm 215-239
Berlin

Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter.

Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können.

Im Falle

1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist.
2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten.
3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken.

Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Klima-Gebäude-Check“-Anfrage haben:

Lesen Sie hier die Auswertung des Klima-Gebäude-Checks!

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Klima-Gebäude-Check“ gestellt.

Regine Godehardt
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu…
An Bezirksamt Berlin-Reinickendorf Details
Von
Regine Godehardt
Betreff
Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Reinickendorf Eichborndamm 215-239Berlin [#200510]
Datum
12. Oktober 2020 11:30
An
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz Berlin Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Verweis auf die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises nach EnEV 2014 §16 beantrage ich die Herausgabe des - Aktuell gültigen Energiebedarfsausweis für Rathaus Reinickendorf Eichborndamm 215-239 Berlin Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte gemäß § 4 Abs. 3 UIG an die zuständige Behörde weiter. Dem Energiebedarfsausweis sollten Informationen zum Gebäude, dem Primärenergiebedarf sowie Heizenergieträger und die Modernisierungsempfehlungen entnommen werden können. Im Falle 1. Der Anmietung des Gebäudes über Dritte verweise ich auf § 2 Abs. 4 des UIG, nach dem eine informationspflichtige Stelle über Umweltinformationen verfügt, wenn diese bei ihr vorhanden sind. Es ist daher irrelevant, wer EigentümerIn des Gebäudes ist. 2. Eines unter Denkmalschutz stehenden oder der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Gebäudes, verweise ich auf die Vorbildfunktion von Bundes- und Landesbauten. Es wäre wünschenswert trotzdem einen Energiebedarfsausweis zu erhalten. 3. Eines anstehenden Umzuges oder eines ungültigen/ auslaufenden Energiebedarfsausweises, bitte ich Sie mir das Datum mitzuteilen, zu dem ein Energiebedarfsausweis vorliegen wird und ihn mir zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu zuschicken. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) soweit erforderlich in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen.
Dies ist eine Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Regine Godehardt Anfragenr: 200510 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200510/ Postanschrift Regine Godehardt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Regine Godehardt

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Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Sehr geehrte Frau Godehardt, für das Rathaus Reinickendorf von Berlin liegt kein Energie-Bedarfsausweis vor. Gem…
Von
Bezirksamt Berlin-Reinickendorf
Betreff
WG: Energiebedarfsausweis für Gebäude: Rathaus Reinickendorf Eichborndamm 215-239Berlin [#200510]
Datum
11. November 2020 08:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Godehardt, für das Rathaus Reinickendorf von Berlin liegt kein Energie-Bedarfsausweis vor. Gemäß der derzeit aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) nach § 16 Abs. 3 Satz 1 ist das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin zur Ausstellung von Energieausweisen für bezirkseigene Liegenschaften zwar verpflichtet und muss diese nach § 16 Abs. 3 Satz 2 öffentlich einsehbar im Gebäude aushängen, da das Rathaus Reinickendorf jedoch vollständig unter Denkmalschutz steht, gilt diese Regelung nicht. Des Weiteren ist das Bezirksamt Reinickendorf von Berlin nicht verpflichtet Energie-Bedarfsausweise für die bezirkseigenen Liegenschaften zu erstellen. Nach derzeitiger Gesetzeslage sind die Veröffentlichung und der Aushang von Energie-Verbrauchsausweisen ausreichend. Das Bezirksamt Reinickendorf hat jedes seiner öffentlich zugängigen Gebäude, unabhängig von Denkmalschutzbestimmungen, mit Energie-Verbrauchsausweisen ausgestattet. Im Falle des Rathauses Reinickendorf befindet sich dieser für jeden Bürger ersichtlich im Foyer des Haupteinganges. Mit freundlichen Grüßen